„Ohne Polizei wärt ihr alle tot!“

Prozess gegen zwei Neonazis am halleschen Landgericht

von | veröffentlicht am 31.01 2019

Beitragsbild: Presseservice Rathenow

„Ohne Polizei wärt ihr alle tot!“ Dies skandierte eine Gruppe Neonazis am 1.Mai 2017 in Halle nach einer verhinderten Demonstration der Partei „Die Rechte“ in Richtung der Gegendemonstrant*innen. Im weiteren Verlauf des Tages machte eben diese Gruppe Jagd auf Menschen, bewarf sie mit Böllern, Steinen und attackierte schließlich eine Wandergruppe mit einem Starkstromkabel. Nun begann der Prozess vor dem Landgericht Halle.




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Bei der Gruppe handelte es sich um die neonazistische Vereinigung „Aryans“, die an diesem Tag mit ca. 15 bis 20 Personen aus ganz Deutschland angereist war. Aufgefallen waren sie vor allem durch ihr aggressives Auftreten und das Tragen von einheitlichen Oberteilen mit der Aufschrift „Aryans – Support your Race“. Die „Aryans“ setzen sich vor allem aus Personen aus Süddeutschland zusammen u.a. aus Hessen und Bayern, aber auch Personen aus Sachsen-Anhalt und Berlin sollen mit dabei sein.

Gegen zwei Mitglieder der „Ayrans“ begann am 10. Januar wegen der Angriffe am 1.Mai der Prozess. Dabei gelangten nicht nur neue Details zur Organisation der Gruppe zu Tage, sondern auch pikante Informationen über eine Verbindung zwischen einem hessischen Polizeibeamten und eines ihrer Mitglieder.

Rückblick - Angriffsserie am 1.Mai

Nachdem die neonazistische Demonstration durch Gegenproteste verhindert wurde und deshalb aufgelöst werden musste, begaben sich die meisten Neonazis am späten Mittag auf die Heimreise. Nicht so die Mitglieder der „Aryans“. Nachdem sie wieder zu ihren Fahrzeugen gelangt waren, suchten sie im Umfeld der Freiimfelder-, Delitzscher-, und Landsberger Straße im Osten der Stadt gezielt nach Gegendemonstrant*innen.

Drei Zeugen beschrieben vor dem Landgericht eindrücklich die Szenerie in Halle-Ost. Mit Fahrzeugen und teilweise zu Fuß hätten die „Aryans“ nach Angriffszielen gesucht. Durch ihre Oberteile mit den markanten Aufdrucken waren sie gut wiederzuerkennen. Ein Radfahrer berichtete, wie ihm junge Menschen entgegengerannt kamen und ihn warnten, dass Nazis im Viertel Menschen jagen würden. Kurze Zeit später seien er und sein Bekannter von Autos verfolgt und mit Steinen und Flaschen beworfen.

Ein anderer Radfahrer berichtete von ähnlichen Szenen. Auch er sei durch Wurfgeschosse am Knie verletzt worden. Ein Auto habe versucht, ihm den Weg abzuschneiden. Alle drei Radfahrer konnten letztlich glücklicherweise aus den Situationen fliehen. Das Entsetzen über das Erlebte war ihnen während ihrer Zeugenaussage anzumerken.

Anschließend fuhren die beiden Fahrzeuge der „Aryans“ weiter durch Halle und gelangten in die Nähe des Hausprojektes Hasi in der Hafenstraße. Dort soll es zu einer lauten Böllerexplosion gekommen sein. Anschließend passierten die beiden Autos den Holzplatz. Zur gleichen Zeit lief dort eine Wandergruppe entlang. Diese wurde nun Ziel eines erneuten Angriffes der Gruppe. Wieder seien Steine und Flaschen aus den Autos in Richtung der jungen Erwachsenen geflogen. Gleichzeitig wurde aus einem der Autos Pfefferspray versprüht. Anschließend hätten die Autos angehalten und mehrere Neonazis stürmten heraus, darunter laut Zeugenaussagen auch der Angeklagte Carsten M.. Dieser habe sich mit einem Starkstromkabel bewaffnet und damit auf die Köpfe von zwei Personen eingeschlagen, welche dadurch verletzt wurden. Mehrere weitere Personen aus der Wandergruppe wurden laut Anklage durch Wurfgeschosse und Pfefferspray ebenfalls verletzt. Dieser letzte Angriff wurde kurze Zeit später überregional bekannt, weil ein Journalist zufällig Fotoaufnahmen tätigen konnte.

Juristisches Vorspiel

Lediglich zwei Mitglieder der „Aryans“ aus Hessen wurden wegen der Angriffe in Halle angeklagt. Obwohl die Angriffe gemeinschaftlich aus den Autos heraus stattfanden und ein gezieltes abgesprochenes Vorgehen nahe liegt, wurden die übrigen Insassen nur als Zeugen geladen. Insgesamt waren um die 10 Personen der „Aryans“ und deren Umfeld bei den Angriffen dabei.

Dass die Verhandlung überhaupt am Landgericht stattfindet, ist der Nebenklage von zwei Betroffenen zu verdanken. Diese hatte dagegen protestiert, dass die Staatsanwaltschaft Halle den Prozess ursprünglich nur am Amtsgericht zur Anklage bringen wollte und forderte eine erneute Prüfung. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte relativierend davon gesprochen, dass die gezeigte Aggressivität und Brutalität der Täter*innen nicht ein normales Maß übersteige. Nach der erneuten Prüfung wurde das Verfahren dann doch am Landgericht angesiedelt, womit auch ein höheres Strafmaß für die Angreifer möglich ist.

Der Prozess

Entgegen dem uniformierten und aggressiven Auftreten auf Demonstrationen mit entsprechender Neonazisymbolik traten die beiden Angeklagten Carsten M. und Martina H. vor dem Landgericht adrett auf. Auch hatten sie keine große Unterstützung mitgebracht. Ein Zeuge und Mitglied der „Aryans“ demonstrierte seine Gesinnung mit einer Schwarzen Sonne auf seinem Pullover, die er während des Prozesses abdeckte. Nicht so jedoch seine tätowierte Schwarze Sonne auf seinem Ellenbogen.

Die Strategie der Neonazis wurde schnell klar. Die Angeklagten selbst machten keinerlei Aussagen zu den Vorwürfen. Die Neonazis, die als Zeugen aussagten, inszenierten sich als Opfer. Den ganzen Tag über seien sie von Gegendemonstrant*innen angegriffen worden. Dabei habe sich Carsten M. verletzt. Nach einer Irrfahrt durch Halle sei man zu einem Parkplatz am Holzplatz gelangt und dort erneut angegriffen worden. Dabei konnte man nicht genau sagen, ob die Wandergruppe ebenfalls zu den Angreifern gehöre, zumindest ginge man davon aus, dass es sich um Gegendemonstrant*innen handeln würde. Der angeschlagene Carsten M. sei dann aus lauter Panik und Verwirrung ausgestiegen und auf die Gruppe Wanderer zu gerannt, so die Zeugen und Autoinsassen. Was dann passiert sei, habe keiner der vier Zeugen aus den beiden Autos gesehen. Man sei dann erneut angegriffen worden und deshalb schnell geflohen. So einheitlich die Grundgeschichte war, umso stärker unterschied sie sich in den Details. Vor allem der letzte Zeuge schien nicht ausreichend gebrieft worden zu sein. Denn während die anderen ausgesagt hatten, dass man über die Vorfälle im Auto nicht mehr gesprochen habe, behauptete er das Gegenteil.

Unterschiedlich waren auch die Aussagen über die Vereinigung der „Ayrans“. Der erste Zeuge sagte aus, dass alle zufällig das gleiche Oberteil trugen. Ein anderer habe es einfach im Internet bestellt, weil er es nett fand. Dagegen sagte ein Dritter aus, dass es sich bei den „Aryans“ um eine Demo- und Trinkgruppe handele. Man fahre zusammen auf Demos und ziehe deshalb auch einheitliche Kleidung an. Man würde sich aber auch zum gemeinsamen Feiern treffen. Bei solch einer Feier, bei der auch die beiden Angeklagten anwesend waren, wurde ein großes Hakenkreuz verbrannt.

Der Zeuge vom zweiten Prozesstag machte noch weitere Angaben. Nach seinen Aussagen handele es sich bei den „Aryans“ um eine Demoschutzgruppe. Man würde auf Demos fahren, um andere Neonazis dahin zu begleiten und wieder sicher zurück zu bringen. Auch würde man diese vor Gegendemonstrant*innen schützen. Man sei also durchaus auf gewaltsame Konfrontationen vorbereitet und man hätte sich über mögliche „Schutzmaßnahmen“ auch abgesprochen. Auch würde man zu diesem Zweck die einheitliche Oberbekleidung tragen. Entgegen den ersten Aussagen am Donnerstag, wonach es sich um eine lockere Demogruppe handele, offenbarte die Aussage, dass die „Aryans“ organisiert sind und sich auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereitet haben. So verwundert es auch nicht, dass Herr S. bei der Befragung durch die Anwält*innen der Nebenklage darauf hinwies, dass sein Handy 2018 von der Polizei aus Wiesbaden beschlagnahmt wurde, obwohl er in Bayern wohnte. Mittlerweile wurde bekannt, dass der Generalbundesanwalt gegen die „Aryans“ wegen der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ermittelt.

Eine weitere pikante Information kam bei der Befragung ebenfalls zu Tage. Nicht nur wurden die Neonazizeugen nach einer Whats-App Chatnachricht befragt, welche die Angeklagte Martina H. eine dreiviertel Stunde nach dem letzten Angriff geschrieben hatte und die den Inhalt „Zecken verdroschen […] Demo erfolgreich.“ enthielt, sondern auch, ob sie etwas über den Kontakt von Martina H. zu einem Polizeibeamten aus Hessen wüssten. Dabei soll es sich um einen ehemaligen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Südhessen handeln, welcher mittlerweile in Niedersachen tätig sei. Dieser soll Informationen weitergleitet haben, wobei der genaue Inhalt nicht Teil der Verhandlung war.

Die Fragen nach möglichen polizeilichen Verstrickungen zur oder in die Gruppe erregte bei den verbliebenen Neonazis im Saal Unmut. Sichtlich nervös geworden durch die widersprüchlichen Aussagen pöbelten sie am zweiten Prozesstag in Richtung Nebenklage. Weder die Richterin, noch die Staatsanwaltschaft reagierten darauf. Offen bleibt bisher die Frage, wer die weiteren Mitfahrer waren. Keiner der Zeugen wollte oder konnte dazu eine Angabe machen.

Die Hinweise, dass es sich bei den „Aryans“ um eine neonazistische Vereinigung und Schlägertruppe handelt, haben sich zumindest in den ersten beiden Prozesstagen verdichtet. Für sie scheint das Kriterium für eine erfolgreiche Demonstration zu sein, ob Gegendemonstranten gezielt angegriffen werden können. Ob dieser Aspekt Eingang in das Urteil findet und entsprechend beim Strafmaß berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten.