„Gegen Repression und Auslieferung“
Demonstration für die Freiheit von Maja T. in Halle
Nachdem am 28. Juni Antifaschist*in Maja T. an die ungarischen Behörden ausgeliefert wurde, versammelten sich zwei Tage später etwa 100 Demonstrant*innen zum Protest unter dem Motto „Keine Auslieferung von Antifaschist*innen“ auf dem Marktplatz in Halle.
Der nicht-binären Person wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen mehrere Rechtsextreme am Rande des sogenannten „Tags der Ehre“ in Budapest angegriffen und schwer verletzt zu haben.
Am späten Nachmittag des 27. Juni erklärte das Kammergericht Berlin die Auslieferung von Maja T. für zulässig. In der Nacht begann dann das Landeskriminalamt mit der Übergabe der Person an die ungarischen Behörden. Der Anwalt von Maja T., Sven Richwin, versuchte das mit einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen.
Noch bevor um 7:38 Uhr der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht einging, wurde um 6:50 Uhr die Person bereits an die österreichischen Behörden übergeben.
Gegen 10:50 wurde vom Bundesverfassungsgericht der Beschluss gefasst, dass die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt wird.
„Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken“, hieß es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Allerdings wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegenüber dem Bundesverfassungsgericht berichtet, dass die betroffene Person bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.
Während ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Gange war, wurden von den Behörden bereits Tatsachen geschaffen, was im Nachhinein für deutliche Kritik sorgte.
Beispielsweise nannte der Linken Co-Vorsitzende Martin Schirdewan die Auslieferung eine „Schande für Deutschland“.
Die Rechtsredaktionen von MDR und ARD recherchierten, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin frühzeitig darüber informiert war, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung fassen wird. Zudem erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, dass die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet werde und sich nicht um die Rückführung der betroffenen Person aus Ungarn bemüht werde.
Die Auslieferung steht massiv in der Kritik, da das ungarische Justizsystem nicht rechtsstaatlichen Standards entspreche und Maja T. als nicht-binäre Person einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sei. Außerdem sei es bedenklich, dass ein laufendes Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ignoriert werde.
Ein Kommentar in der Tagesschau sprach davon, dass wir „einpacken“ könnten, „wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind“.
Auslieferung als weiterer Schritt staatlicher Repression
In den Redebeiträgen auf dem Marktplatz in Halle zwei Tage nach der Auslieferung wurde zusätzlich zu den bereits genannten Gründen die Auslieferung im Kontext der „staatlichen Repression gegen Linke“ kritisiert.
Antifaschist*innen müssten sich mit den „ständigen Angriffen des Staates“ rumschlagen.
„In Ungarn drohen Maja bis zu 24 Jahre Haft für Aktionen gegen Faschisten im Februar vergangenen Jahres. Ein faires Verfahren kann Maja, als terroristisch dargestellte und antifaschistische Person, im rechts-autoritären Ungarn nicht erwarten. Zudem, als nicht-binäre Person, wird Maja in ein offen queerfeindliches Land ausgeliefert, in ein menschenunwürdiges Knastsystem.“
Nachdem die Demonstration lautstark durch die Leipziger Straße und über den Hansering zum Joliot-Curie-Platz gezogen war, fand dort eine Zwischenkundgebung statt, wo unter anderem ein Redebeitrag des Vaters von Maja T. abgespielt wurde, der sich gegen die Auslieferung seines Kindes und für das Recht auf ein faires Verfahren positionierte.
Auch die gesellschaftliche Bedrohung durch aufstrebende rechte Kräfte wurde in mehreren Redebeiträgen erwähnt. Es gäbe angesichts der aktuellen Lage eine Notwendigkeit von antifaschistischer Organisierung und Intervention.