Im Geiste einer politischen Justiz

Autoritäre Züge in Deutschlands Rechtsapparat

von | veröffentlicht am 23.04 2019

Das Narrativ der Rechten von den kriminellen Linken wird durch die Aufnahme höchst fragwürdiger Ermittlungsverfahren zum Gegenstand juristischer Auslegung strafrechtlicher Normen. Ein Kommentar.




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Die Entwicklung von Justiz und Polizei weist in einigen Teilen der Bundesrepublik zunehmend autoritäre Züge auf. Wo in Bayern die Münchner Staatsanwaltschaft dem Gebot einer Art Bilderverbots aus politischen Gründen hinterherhechelt, um kurdische Aktivisten strafrechtlich zu belangen, die YPG- oder YPJ-Fahnen auf Facebook teilen. Oder wo aus den Reihen der Frankfurter Polizei Drohbriefe an eine türkische Rechtsanwältin verschickt werden, rundet der nun mehr aufgedeckte Fall des AfD-nahen Geraer Staatsanwalts Martin Zschächner das Bild eines rechtslastigen Sicherheitsapparats ab.

Zschächner ermittelte seit dem 29.11.2017 gegen die Aktionskünstlergruppe des Zentrums für Politische Schönheit wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB. Dieser Paragraf ist eines der schärfsten Schwerter, das die Staatsanwaltschaft anwenden kann, um eine massive Überwachung der Privatsphäre durchzuführen und um die Strukturen einer Gruppierung auszuforschen. Die Ermittlungen wurden just nach der Nachbildung des Holocaust-Mahnmals in unmittelbarer Nähe des Wohnorts von Bernd Höcke aufgenommen. Die Aktion war als eine künstlerische Replik des Zentrums für Politische Schönheit auf Höckes Rede gedacht, der das Mahnmal zuvor als „Denkmal der Schande“ bezeichnet hatte. Höcke selbst reagierte scharf auf die Aktion der Künstler und beschimpfte die Gruppe als „kriminelle Vereinigung“.

Ein Stichwort, das beim Staatsanwalt Zschächner wohl die Glocken läuten lies und das ganze (mittlerweile eingestellte, Anm. d. Red.) Verfahren juristisch als auch politisch so unfassbar macht! Denn dieses Narrativ der Rechten wird durch die Aufnahme solcher Ermittlungsverfahren zum Gegenstand juristischer Auslegung strafrechtlicher Normen. Was unter eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB gefasst wird, ist durch die Rechtsprechung der Gerichte eng umgrenzt. Was definitiv nicht darunter fällt, sind Aktionen, wie die des Zentrums für Politische Schönheit, die von den verfassungsrechtlich garantierten Rechten der Meinungs-, Kunst- und Versammlungsfreiheit gedeckt sind.

Zschächner steht damit im Geiste einer politischen Justiz, die unter dem Deckmantel des Rechts politische Zwecke verfolgt. Politische Justiz ist eine der Veranstaltungen, die die Macht zu ihrer eigenen Erhaltung betreibt; sie ist also die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – und zwar eine Fortsetzung, in der sich die Macht durch den Einsatz vermeintlich neutraler Mittel (des Rechts) selbst beschränkt (Otto Kirchheimer).

Zschächner spielt dabei den „neutralen Akteur“ in Robe, der durch sein Handeln dem vorgelagerten politischen Ziel größere Würde und Anerkennung damit verschafft, indem er stumpf seit 16 Monaten ermitteln lässt. Das reicht aus, um das Image einer Gruppe in der Öffentlichkeit abzuwerten und sie verächtlich zu machen. Die Politik in Thüringen, allen voran der grüne Justizminister Lauinger, scheinen die Strategie der Erweiterung des rechten Narrativs durch die Justiz nicht zu erkennen – vielmehr wird den Aktionskünstlern die Schuld an solch einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen zugeschoben. Sie hätten sich mit ihren Aktionen übernommen und müssten damit rechnen, dass gegen sie ermittelt werde. Dass Zschächner laut der „Zeit“ Spender der AfD ist, scheint im Falle der Bewertung des Verfahrens zumindest das thüringische Justizministerium nicht zu interessieren.

Abschließend: Der Muff von 1000 Jahren entfaltet in einigen Amtsstuben weiterhin massiv seine Wirkung. Furchtbare Juristen sind keine Erscheinung der 1950er- und 1960er-Jahre – sie leben und wirken unter uns!

Ridvan Ciftci ist wissenschaftliche Hilfskraft an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld und Rechtsreferendar am Landgericht Bielefeld.

Der Beitrag gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder.