Licht ins Dunkel!

Warum und wie die Blackbox Abschiebung ausgeleuchtet werden muss

von | veröffentlicht am 09.08 2018

Beitragsbild: Krockenmitte (Photocase.de)

Während Abschiebungen zur »Chefsache« erklärt werden, ihre tatsächliche Zahl weiter steigt und während sich der Diskurs um Migration zunehmend brutalisiert, verlaufen Abschiebungen auch am Flughafen Leipzig-Halle weiterhin unter einem Schleier des Schweigens. Eine Stelle zur kritischen Beobachtung von Abschiebungen könnte Linderung schaffen und Debatten um die Einhaltung der Rechte der Betroffenen anstoßen.




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Berlin, 12. Juli 2018: Am Rande der Vorstellung seines »Masterplan Migration« feixt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, über den Fakt, dass acht Tage zuvor, just zu seinem 69. Geburtstag, 69 Menschen in einer Sammelabschiebung nach Afghanistan deportiert wurden. Seine schelmische Freude über diesen Umstand war kaum verdaut, da wurde bekannt, dass einer der 69 sich in Kabul das Leben genommen hatte. Ein 23 Jahre alter Mann, der seit seinem 16. Lebensjahr in Deutschland gelebt hatte.

Vorgänge wie dieser bedrücken, sie machen wütend und sprachlos. Dessen ungeachtet sind Abschiebungen in Deutschland weiterhin brutaler Alltag. Allein auf dem Luftweg wurden im Jahr 2017 rund 22.000 Menschen abgeschoben – mehr als 900 dieser Abschiebungen starteten am Flughafen Leipzig-Halle [1]. Woran wir uns im Rahmen dieses Textes und auch sonst immer wieder erinnern müssen: Hinter jeder einzelnen Abschiebung steht ein Schicksal, stehen Träume, Pläne und Existenzen, in die auf gewaltvolle Weise eingegriffen wurde und wird – von den Gefahren und Folgen, die die Menschen im Zielland der Abschiebung häufig bedrohen, ganz abgesehen. Die gegenwärtige Stimmung im Land, getragen und verstärkt durch eine immer schriller werdende Rhetorik der Entmenschlichung Geflüchteter und Schutzsuchender, mag diese Einsicht mehr und mehr verschleiern. Nicht nur deshalb müssen wir umso lauter sein und für Humanität und Universalismus kämpfen. Daher in aller Deutlichkeit: Abschiebungen sind grundsätzlich abzulehnen.

Und trotzdem soll es im Folgenden um Abschiebebeobachtung gehen, um ein Instrument also, das Abschiebungen nicht grundsätzlich in Frage stellt, sondern sie rechtskonform und bestenfalls weniger verletzend, nicht aber weniger gewaltförmig machen kann. Reden wir über Abschiebebeobachtung, geraten wir also in ein Dilemma, Abschiebungen entweder zu legitimieren oder sie nur passiv geschehen zu lassen. Das Dilemma bleibt und trotzdem ist die kritische Beobachtung und Begleitung von Abschiebungen ein wichtiger Schritt, sie gesellschaftlich zu thematisieren und dadurch Bedingungen zu schaffen, sie irgendwann zu überwinden.

[1] Bundestagsdrucksache 19/800: Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900800.pdf

 

Licht in die Blackbox

Von grundsätzlichen Argumenten gegen Abschiebungen abgesehen, gibt es eine fast endlose Reihe von rechtsverletzenden Fehlern und Problemen, die im Vollzug auftreten können: Schwangere werden abgeschoben; Medikamente, persönliche Gegenstände und Gepäck werden nicht mitgenommen; Ingewahrsamnahmen, die die gesetzlichen Fristen überschreiten; Familien werden getrennt; unverhältnismäßig lange Anfahrtswege zum Flughafen; mangelnde Verpflegung im Zeitraum des Abschiebeprozesses – und viele mehr. Der Grund dafür, dass diese Dinge trotz aller Richtlinien, Gesetze und Regelungen immer wieder geschehen, liegt nicht zuletzt in der prinzipiellen Intransparenz, unter der Abschiebungen stattfinden. Miltiuadis Oulios spricht daher auch von einer Blackbox:

Abschiebung wird zur Blackbox. Die Öffentlichkeit soll möglichst keinen Blick hineinwerfen. Damit Abschiebung funktioniert, ist Intransparenz notwendig. Und diese muss immer wieder aufs Neue sichergestellt werden, denn der Widerstand gegen Abschiebungen besteht unter anderem darin, Licht in die Blackbox zu bringen. [2]

In diesem Bild gesprochen, ist das Ziel einer Abschiebebeobachtung, ein Teil des Lichts und der Transparenz zu sein. Sie soll Probleme im Kontext der Abschiebung feststellen und die kommunalen Verwaltungen, die in letzter Konsequenz Abschiebungen anordnen und umsetzen, zur Rechtfertigung und bestenfalls zur Änderung ihrer Abschiebepraxis drängen. Die Rolle und das Verhalten der an einer Abschiebung beteiligten Polizeien von Ländern und des Bundes sind ebenfalls ein Fokus der Beobachtung und Kritik.

[2] Miltiadis Oulios: Blackbox Abschiebung. Berlin 2013, S. 19

Ablauf einer Abschiebung und Gründe für eine Abschiebebeobachtung [3]

Abschiebungen beginnen in vielen Fällen in der Wohnung der Betroffenen und fast immer in den frühen Morgenstunden. Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde sowie Polizist_innen [4] machen sich bemerkbar, versuchen, sich Zugang zu den Wohnräumen der ausreisepflichtigen Person zu verschaffen. Aufgrund der Uhrzeit werden die Menschen oft aus dem Schlaf gerissen und von den Beamt_innen gedrängt, so schnell wie möglich ihr Gepäck – das 20 Kilogramm dann auch nicht zu überschreiten habe – zusammenzustellen. Es folgt ein polizeilich organisierter Transport zum Flughafen oder, oft im Falle von Sammelabschiebungen, einer vorgeschalteten Sammelstelle. Je nach Wohnort kann diese Fahrt mehrere Stunden dauern. Auch am Flughafen ist nicht notwendigerweise mit einem reibungslosen Umstieg zu rechnen, weshalb der gesamte Prozess, der in den meisten Fällen ja sehr überraschend begann, mittlerweile sechs oder mehr Stunden andauern kann. Einige Ausländerbehörden geben in diesem Zusammenhang an, Verpflegung in Form von »Lunchpaketen« bereit zu stellen. Individuelle Unverträglichkeiten oder andere wichtige Bedarfe an Verpflegung oder Medizin sind jedoch nicht systematisch erfasst und daher auch nicht immer berücksichtigt. An dieser Stelle endet außerdem der Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden und Landespolizeien und die Bundespolizei übernimmt. In diesem Ablauf gehen wir außerdem davon aus, dass die Betroffenen zuvor weder in Abschiebehaft noch in Ausreisegewahrsam genommen waren, beides rechtliche und materielle Umstände, die eigentlich einer gesonderten Kritik bedürfen. Einzelabschiebungen erfolgen sodann im Linienflug, im Falle von Sammelabschiebungen werden extra gecharterte Maschinen verwendet. In allen Fällen begleiten Beamt_innen der Bundespolizei den Flug; währenddessen sind sie befugt, verschiedene Mittel der Sicherung einzusetzen, nicht zuletzt unter Einsatz von Gewalt oder einer fixierenden Fesselung. Insbesondere letzteres hat in der Vergangenheit mehrfach zu Verletzungen bis hin zu Todesfällen geführt. [5]

[3] Hier kann natürlich nur ein grober Ablauf geschildert werden, der den vielen Einzelschicksalen nicht ausreichend Rechnung trägt. In Ergänzung sei daher auf wertvolle und eindrückliche Dokumentationen von Abschiebungen hingewiesen, wie z.B. in Oulios 2013 oder im Film Deportation Class (2017).
[4] Der Unterstrich bzw. Gender Gap ist ein Mittel, um der sprachsymbolischen Unsichtbarkeit z.B. von Trans- oder intersexuellen Menschen entgegenzuwirken. Ich möchte mit der Verwendung in den folgenden Kontexten dennoch nicht suggerieren, dass es Trans-Personen bei der (Bundes)Polizei leicht hätten, da erwiesenermaßen das Gegenteil der Fall ist. Siehe z.B. http://www.taz.de/!5487463/
[5] Siehe z.B. den Fall des Aamir Ageeb von 1999: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19752694.html

Nun nochmal die Frage: Warum eine Abschiebebeobachtung? Einen Teil der Antwort finden wir im EU-Recht. Die EU-Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) [6] besagt in Artikel 8, Absatz 6: »Die Mitgliedstaaten schaffen ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen«. In den Begründungen für diese Richtlinie heißt es außerdem, dass die Verfahren zur Rückführung EU-weit fair und transparent gestaltet sein müssen. Einen anderen, nicht-juridischen Teil der Antwort finden wir mit Blick auf den geschilderten Ablauf von Abschiebungen. Im Prozess von Abholung bis zum Start des Flugs treten immer wieder die angedeuteten und geschilderten Fehler und Rechtsverletzungen auf. Eine Stelle für die Beobachtung oder das Monitoring hat die Pflicht, aber auch die Möglichkeit, die rechtlich, sozial und medizinisch komplexen Fälle zu begutachten und auf Verstöße auf Seiten der Verwaltung hinzuweisen. Mit ihrer vermittelnden Rolle gegenüber den vollziehenden Polizeibeamt_innen kann sie außerdem darauf hinwirken, den Einsatz von Gewalt zu minimieren oder unnötig zu machen. Auch die Tatsache, dass die von Abschiebung Betroffenen eine Ansprechperson haben und im Einzelfall eine unmittelbare, lindernde Unterstützung bekommen können, spricht für eine professionell arbeitende Stelle. Schließlich ist die quantitative und qualitative Dokumentation von Abschiebungen ein wichtiger Schritt, um Abschiebungen besser und kritisch thematisieren zu können. Angesichts von Forderungen und Ankündigungen, Abschiebungen zur »Chefsache« zu machen und dem Trend zu steigenden Abschiebezahlen sind diese Aufgaben umso wichtiger.

Zum Stand der Abschiebebeobachtung am Flughafen Leipzig-Halle

Offizielle Stellen für die Beobachtung von Abschiebungen gibt es an Flughäfen in Berlin [7], Hamburg [8], Frankfurt [9] und Düsseldorf [10]. In München übernimmt der soziale Dienst am Flughafen Aufgaben, die teilweise in den Bereich einer Abschiebebeobachtung fallen.

Ähnlich sieht es am Flughafen Leipzig-Halle aus: Aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Juliane Nagel (LINKE) geht hervor, dass nach Ansicht der sächsischen Landesregierung eine unabhängige Abschiebebeobachtung dadurch gewährleistet sei, dass der Flughafenseelsorgerin die Beobachtung erlaubt ist. Weiterhin sei eine Beobachtung durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nach Voranmeldung erlaubt. [11] In vielen weiteren Details erklärt die Landesregierung, dass sie weder zuständig noch verantwortlich sei, da es sich um Angelegenheiten der Bundespolizei oder der Träger der sozialen Dienste handele. Diese Antworten lassen sich folgendermaßen lesen: Auch wenn die Landesregierung zynischerweise angibt, Abschiebungen seien so organisiert, »dass keine Gefahr für die an diesem Prozess Beteiligten besteht« [12], sieht sie ihre EU-rechtliche Pflicht zähneknirschend ein und führt daher eine völlig ungenügende Struktur als schlechte Entschuldigung für eine echte Monitoringstelle an. Am Flughafen Leipzig-Halle ist Abschiebebeobachtung daher weiterhin eine traurige Leerstelle – und dass, obwohl von dort vergleichbar viele Abschiebeflüge wie in Berlin oder Hamburg starten.

Wie wichtig es für abgeschobene Personen sein kann, persönlichen Kontakt und schnelle Unterstützung zu bekommen, ist im Einzelfall kaum zu überschätzen und die seelsorgerische Arbeit darf in ihrer Bedeutung keineswegs geschmälert werden. Dennoch: Die Erfüllung von Monitoringaufgaben durch soziale Dienste und Seelsorge ist ungenügend, weil die Aufgabenbereiche der quantitativen und qualitativen Dokumentation sowie der kritischen Kommunikation mit kommunalen Behörden und Polizei durch sie nicht erfüllt werden können. Bei durchschnittlich 2,5 Abschiebungen pro Tag an 365 Tagen im Jahr stellt sich außerdem die Frage, ob eine einzelne Seelsorgerin am Flughafen Leipzig-Halle den Bedarfen gerecht werden kann, die mit einer gewissenhaften Begleitung der Einzelfälle einhergehen. Echte Monitoringstellen arbeiten zudem mit sogenannten Foren zusammen, die sie jährlich über ihre Arbeit und die dokumentierten Problemfälle unterrichten. Die Foren setzen sich aus staatlichen und nicht-staatlichen Vertreter_innen zusammen und sollen die Erkenntnisse aus den Berichten zurück in ihre jeweiligen Ressorts tragen. Zusätzlich leisten Monitoringstellen, oft leider nur eingeschränkt, Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel über die Veröffentlichung dieser Berichte. Beides – Forum und Öffentlichkeitsarbeit – lässt das Modell am Flughafen Halle-Leipzig vermissen. Von Transparenz, wie sie im Vorwort der EU-Richtlinie gewünscht ist, kann also keine Rede sein. Die Abschiebepraxis an der Grenze zweier Bundesländern bleibt eine Blackbox.

Bundesweiter Entwicklungsbedarf

Neben diesen Unzulänglichkeiten der derzeitigen Maßnahmen zur unabhängigen Abschiebebeobachtung am Flughafen Leipzig-Halle, lassen sich auch die Mankos anderer Stellen aufzählen. Diese müssen in den künftigen Kampagnen und Diskussionen natürlich gleichermaßen auf sächsische wie auch sachsen-anhaltische Verhältnisse bezogen werden:

Keiner Monitoringstelle ist eine direkte Intervention erlaubt – wenngleich sie im Falle krasser Rechtsverletzungen vermittelnd auftreten und gegebenenfalls als erreichbare Ansprechpartner_innen für Anwält_innen dienen können, deren Klient_innen abgeschoben werden. Zudem ist der Handlungsbereich aller derzeit vorhandenen Stellen auf den Flughafen beschränkt. Eine kritische Begleitung ab dem Punkt der nächtlichen Abholung bleibt daher weiterhin aus. Damit verflochten ist ein häufig erlebter Mangel an Anerkennung und Legitimität der Beobachter_innen in den kommunalen Verwaltungen. Beispielsweise werden Auskünfte zum Abschiebevorgang vor Ankunft am Flughafen oftmals verweigert oder erfolgen unvollständig, wodurch die vollständige Dokumentation erschwert wird. Schließlich müssen alle derzeit bestehenden Beobachtungen einen gravierenden Stellenmangel beklagen. Im Schnitt gibt es nur eine_n oder zwei Mitarbeiter_innen pro Flughafen, weshalb in vielen Fällen nur eine oberflächliche Begutachtung von Abschiebefällen möglich ist. Auch bundesweit gilt daher, dass die Abschiebebeobachtung intensiviert und die unabhängigen Stellen gestärkt und weiterentwickelt werden müssen.

Fazit

Das Fehlen einer echten, unabhängigen Abschiebebeobachtung am Flughafen Leipzig-Halle ist angesichts der Zahlen von Abschiebungen unentschuldbar. Deshalb müssen staatliche wie auch nicht-staatliche Akteur_innen beider Bundesländer in die Pflicht genommen werden, für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle aktiv zu werden. Die derzeitige Leerstelle kann dabei auch als Potenzial gedeutet werden, um mit gut informierten und konsequenten Forderungen in die Neu-Konzeption zu starten. In diesem Zusammenhang müssen vor allem die Kritikpunkte und Forderungen des Sächsischen Flüchtlingsrats, des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt [13] sowie des Initiativkreis Abschiebebeobachtung [14] bei der Diskussion um die Stelle und das Konzept der Beobachtung unbedingt Beachtung finden. Nur so kann der gewünschte Effekt, mit der Stelle ein verbindendes Element zwischen Unterstützer_innenkreisen, Beratungsstellen, Rechtsanwält_innen und den verantwortlichen Stellen vor Ort zu schaffen, erreicht werden.

Über den Autor: Georg Schütze ist seit 2015 Mitarbeiter im Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt mit Arbeitsschwerpunkten in der Unterstützung von Geflüchtetenselbstorganisation und antirassistischen Engagements, Zuarbeit bei Anträgen an die Härtefallkommission sowie der Dokumentation und Kritik der kommunalen Unterbringung Geflüchteter. Seit Anfang 2018 betreibt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt eine Kampagne zur Einrichtung einer Stelle für Abschiebebeobachtung am Flughafen Leipzig-Halle und wirkt mit im »Initiativkreis Abschiebebeobachtung«.

Der Beitrag erscheint als Printversion voraussichtlich in den nächsten Ausgaben des Querfeld – Jahresmagazin des Sächsischen Flüchtlingsrats sowie des Hinterland Magazin.

Der Beitrag gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder.