Die nie-enden-wollende Wahlkampfrede

Zweiter Prozesstag gegen Björn Höcke vor dem Landgericht Halle

von | veröffentlicht am 14.05 2024

Am 23. April 2024, dem zweiten Verhandlungstag im Strafprozess vor dem Landgericht Halle gegen den Angeklagten Björn Höcke (A), wird eine Aufzeichnung der Wahlkampfveranstaltung gezeigt, bei der A die gegenständliche verbotene SA Parole erstmals öffentlich benutzt haben soll, der Polizist der die Anzeige stellte, wird als Zeuge vernommen, das Gericht gibt eine Erklärung über das zu erwartende Strafmaß im Falle einer Verurteilung ab und A spricht zum ersten Mal selbst über den Vorwurf.

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