Hausdurchsuchung bei Journalist in Halle war rechtswidrig

Landgericht Leipzig rügt Staatsanwaltschaft wegen Eingriffs in die Pressefreiheit

von | veröffentlicht am 28.03 2024

Beitragsbild: Dani Luiz (Symbolbild "TagX")

Auf der Suche nach Beweismitteln im Rahmen der Ermittlungen wegen versuchten Totschlags aufgrund eines Brandsatzwurfs am sogenannten "TagX" nach der Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Prozess in Leipzig durchsuchten Beamt*innen am 12.12.2023 die Wohnräume eines 19-jährigen Journalisten in Halle.
Die Staatsanwaltschaft ließ Handys, Laptops und Speichermedien beschlagnahmen.
Das Landgericht Leipzig hat den Durchsuchungsbeschluss nun für rechtswidrig erklärt und rügt das Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft wegen rechtswidriger Durchsuchung und Eingriffs in die Pressefreiheit.




diesen Beitrag teilen

Am 03.06.2023 fanden in Leipzig verschiedene Demonstrationen rund um den sogenannten „Tag X“ nach der Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Prozess statt.
Nach einer Versammlung gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit am Alexis-Schuhmann-Platz kam es zu Stein- und Flaschenwürfen auf die Polizei.
Infolgedessen kesselte die Polizei über 1300 Personen bis zu 11 Stunden auf dem Platz, ohne dabei ausreichende medizinische und hygienische Versorgung zu gewährleisten.
Unter den eingekesselten Personen befanden sich mehrere Kinder und dutzende Heranwachsende. Der Polizeieinsatz steht massiv in der Kritik und wird noch für eine lange Zeit juristische Folgen nach sich ziehen, da alle eingekesselten Personen des schweren Landfriedensbruchs beschuldigt werden.

Ein 19-Jähriger Journalist hatte am 03. Juni in Leipzig Fotos des Demonstrationsgeschehens angefertigt und nachfolgend auf seinem Twitteraccount und anderen Plattformen geteilt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte daraufhin beim Amtsgericht Leipzig einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnräume sowie die Beschlagnahmung von Handys, Laptops und Speichermedien. Im Antrag verschwieg die Staatsanwaltschaft die Journalisteneigenschaft des 19-Jährigen.
Wortgleich zum Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht ohne eigene Nachforschungen den Beschluss.
Die Durchsuchung und Beschlagnahme erfolgte am 12.12.2023 in den elterlichen Wohnräumen des Journalisten, was zu massiver Kritik unter anderem vom sachsen-anhaltinischen Jugendpresseverband „fjp media“ und dem Deutschen Journalistinnen und Journalisten Verband (DJV) Sachsen-Anhalt führte.

Das Landgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 25.03.2024 den Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Leipzig aufgehoben und für rechtswidrig erklärt.
Das Amtsgericht habe erkennbar weder eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Pressefreiheit getätigt noch Nachforschungen angestellt. Den schweren Grundrechtseingriff in die Pressefreiheit kritisierte das Landgericht im Beschluss und verdeutlichte die Hürden für Durchsuchungen bei Journalist*innen.

Der Beschluss des Landgerichts ist eine deutliche Absage an die Praxis der Beweisgewinnung unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben, wie es die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dem sogenannten Tag-X praktiziert“, so Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell in einer Pressemitteilung.

Rechtsanwalt Erkan Zünbül fügt hinzu: „Der Beschluss des Landgerichts stärkt die Pressefreiheit. Er stellt klar, dass auch Freelancer, die ein Portfolio auf frei zugänglichen Social-Media-Plattformen betreiben, von der Pressefreiheit geschützt sind.“

Der Beitrag gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder.