Zivilcourage gegen Rechts – Täter-Opfer-Umkehr vor Gericht

Prozess zu rechtem Angriff in der Straßenbahn

Nur eine Woche nach dem rechten Anschlag vom 9. Oktober 2019 in Halle beweisen drei junge Frauen Zivilcourage: sie greifen ein, als ein Mann in der Straßenbahn rassistische Beleidigungen äußert und den „Hitlergruß“ zeigt. Ein Jahr danach wird der Vorfall am Landgericht Halle verhandelt. Im November 2020 ging der Prozess schließlich mit einem Freispruch für den Angeklagten zu Ende.

Was passiert ist

Am Abend des 17. Oktober 2019 zieht eine junge Frau in der Straßenbahn kurz vor dem Steintor in Halle die Notbremse. Der Grund: ein Mann beleidigt drei Schwarze Männer rassistisch und zeigt mehrfach den „Hitlergruß“. Eine damals 25-jährige Studentin und eine 19-jährige Angestellte schreiten ein und versuchen verbal den Mann zu stoppen. Der alkoholisierte Angreifer reagiert mit sexistischen Beleidigungen. Die 19-jährige Woman of Colour nimmt ihm seine Bierflasche ab. Er hebt den rechten Arm in ihre Richtung, beschimpft sie rassistisch und reißt ihr den Ohrring aus dem Ohr. Die Studentin kommt der Angestellten zu Hilfe. Der Mann zieht diese an den Haaren nach unten und würgt sie. Es gelingt den Frauen schließlich, den Mann abzuwehren bis er die Straßenbahn verlässt. Kurz darauf wird er von der Polizei gestellt.

Ein Jahr später wird dieser Fall vor dem Landgericht Halle verhandelt. Zwei der beteiligten Frauen treten als Nebenklägerinnen auf. Angeklagt ist der mehrfach vorbestrafte 39 Jahre alte Mann aus der Straßenbahn wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Allerdings ist der Angeklagte wegen einer Erkrankung nicht schuldfähig, er kann in diesem Fall also nicht verurteilt werden.
Den betroffenen Frauen war es dennoch wichtig, dass der Vorfall vor Gericht kommt, auch wegen der zeitlichen Nähe zum Anschlag vom 9. Oktober 2019.

Staatsanwaltschaft Halle stellt das Verfahren zunächst ein

Lange Zeit war allerdings nicht absehbar, dass der Fall öffentlich verhandelt wird: die Staatsanwaltschaft Halle hat das Ermittlungsverfahren im Februar 2020 nach §154 Abs. 1 StPO eingestellt. Eine solche Einstellung ist u.a. dann möglich, wenn die zu erwartende Strafe neben einer anderen nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Im Falle des Angeklagten war dies eine Verurteilung aus dem Dezember 2019 wegen versuchten Totschlags.
Ziel dieser Regelung ist es, die Justiz zu entlasten. Warum aber ausgerechnet der rassistische Angriff in der Straßenbahn nicht verhandelt werden sollte, bleibt unklar.
Letztlich ist es nur den engagierten betroffenen Frauen und ihren Anwältinnen zu verdanken, dass der Fall vor Gericht kommt. Diese hatten auf eine Richtlinie des Landes Sachsen Anhalt zur Verfolgung politisch motivierter Straftäter verwiesen, deshalb nimmt die Staatsanwaltschaft Halle das Verfahren schließlich doch wieder auf.

Keine Sensibilisierung für rassistischen Sprachgebrauch

Am 16. Oktober beginnt der Prozess. An den vier Verhandlungstagen werden insgesamt 5 Zeug*innen gehört, darunter Fahrgäste aus der Straßenbahn und ein psychologischer Gutachter.
Im Laufe der Verhandlung fällt immer wieder auf, dass nicht nur einige Zeug*innen, sondern auch Staatsanwaltschaft und Gericht rassistisch konnotierte Worte nutzen, um die beteiligten Schwarzen Personen zu beschreiben.
Nebenklagevertreterin Franziska Nedelmann kritisiert den rassistischen Sprachgebrauch einiger Prozessbeteiligter: „Es zeigt sich, dass es überhaupt keine Reflexion darüber gibt, welche Bezeichnungen verwendet werden.“ Vielmehr werde deutlich, dass es eine Unterscheidung gebe zwischen weißer Mehrheitsgesellschaft und als fremd oder anders verstandenen BPoCs.

Fragwürdiges Fazit

Bei der Beweisaufnahme spielen die Überwachungsvideos aus der Straßenbahn eine zentrale Rolle. Dabei geht es immer wieder um eine Situation: eine Nebenklägerin nimmt dem Angeklagten seine Bierflasche ab, er fordert diese zurück. Bei der Polizei hat die Nebenklägerin später ausgesagt, dass der Angeklagte sie dabei rassistisch beleidigte und ihr den Ohrring aus dem Ohr riss. Daraufhin habe sie sich gewehrt und in Richtung seines Gesichts geschlagen.
Zwei Zeug*innen bestätigen das später vor Gericht und berichten, dass der Mann zuerst angegriffen hat.

Auf den Überwachungsvideos ist dieser erste Angriff auf die Nebenklägerin aber nicht zu sehen. Zu sehen ist nur, wie sie ihn abwehrt. Allerdings zeigen die Aufnahmen nur Bilder von ungefähr einer Sekunde Abstand, schnelle Handlungsabläufe können anhand der Videos nicht nachvollzogen werden. Deren Aussagekraft darf also bezweifelt werden.

Der Verteidiger des Angeklagten behauptet mit Verweis auf die Videos, dass die Nebenklägerin seinen Mandanten zuerst angegriffen habe. Als Verteidigungsstrategie ist das legitim, überraschend ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaft dem Narrativ des Verteidigers folgt, obwohl die Überwachungsvideos wenig aussagekräftig sind.
Eigentlich hätten in so einem Fall die Zeugenaussagen mehr Gewicht. Dennoch plädiert die Staatsanwältin am Ende dafür, den Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung aus tatsächlichen Gründen freizusprechen und erklärt außerdem, dass sie die beiden Nebenklägerinnen selbst anklagen möchte.

Im November geht der Prozess schließlich mit einem Freispruch für den Angeklagten zu Ende. Das Gericht folgt der Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Einzig in ihrem Bestreben die beiden Nebenklägerinnen selbst anzuklagen, bremst die Kammer die Anklagebehörde.

„Es ist gefährlich, wenn so ein Signal von der Justiz ausgeht.“

Die Vertreterin der Nebenklage zeigt sich fassungslos über den Ausgang des Verfahrens. Die Urteilsbegründung komme einer Täter-Opfer-Umkehr gleich. Auch eine Nebenklägerin ist schockiert und ringt nach passenden Worten, sie findet es demütigend, dass die Staatsanwältin die Motive der einschreitenden Frauen in Frage gestellt hat: „das wird der Sache einfach nicht gerecht.“

Rassistische Beleidigungen und rechte Angriffe im öffentlichen Raum sind in Halle keine Seltenheit. Straßenbahn wird oft Schauplatz rassistischer, antisemitischer oder frauenfeindlicher Diskriminierungen. Dass Menschen Zivilcourage zeigen, wenn sie Zeugen von Anfeindungen werden, ist dagegen eher selten. Das Gericht könnte ein Ort sein, diese gesellschaftlichen Zustände zu thematisieren.
Gerade nach dem antisemitisch, rassistisch und frauenfeindlich motivierten Anschlag vom 9. Oktober 2019 sollte die Justiz Menschen bestärken, die sich rechter Gewalt im Alltag entgegenstellen.

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