Wie lebt es sich jetzt in Sachsen-Anhalt?

Frauen im AfD-Wahlprogramm

Dieser Text ist Teil einer wöchentlich auf Instagram erschienenen Veröffentlichung des AkJ Halle im Vorfeld zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06. September 2026. Im dritten Abschnitt der Reihe
geht es um Frauenrechte. Das von der AfD propagierte Familienbild, das wir in der ersten Woche schon ausführlich behandelt haben, zieht auch hier weiter seine Kreise.

Im dritten Abschnitt der Reihegeht es um Frauenrechte. Das von der AfD propagierte Familienbild, das wir in der ersten Woche schon ausführlich behandelt haben, zieht auch hier weiter seine Kreise. Der Abschnitt „Familie und Kinder“ im „Regierungsentwurf“ der AfD ist der erste große Abschnitt des Wahlprogramms und neben „Einwanderung und Remigration“ mithin eins der zentralen Themen der AfD. Schon in der Präambel wird formuliert: „Wir wollen eine Familienpolitik, die dafür sorgt, dass hier wieder mehr Kinder geboren werden […]“ [Regierungsentwurf, Rn. 108 f.]. Die AfD will Politik machen, die das „Aussterben des Deutschen Volkes“ [Rn. 176 f.] verhindern soll und eine Familie soll aus „Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern“ bestehen [Rn. 201 ff.]. Wie schon in früheren Beiträgen beschrieben (Teil 1: Bildung und Kinderrechte; Teil 2: Queere Rechte), geht es dabei weniger um die Rechte von Frauen, als um eine Objektifizierung von Frauen. Leitthema dieses Textes wird das Thema der reproduktiven Selbstbestimmung sein.

Nr. 1: Schwangerschaftsabbrüche verhindern

Wenig überraschend kommt die Formulierung im Regierungsentwurf, dass seit 2020 in Sachsen-Anhalt jedes Jahr über 3000 „Kinder“ abgetrieben werden [Rn. 213 f.]. Unerwähnt bleibt, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 ohnehin zurückgegangen ist. Laut AfD seien die Hauptgründe für Schwangerschaftsabbrüche persönlich-familiäre Gründe und das wirtschaftliche Risiko [Rn. 242 f.], welchem die AfD mit einem gesonderten Verzeichnis möglicher organisatorischer und finanzieller Unterstützungsleistungen entgegenwirken will [Rn. 250 ff.]. Wie diese Unterstützungsleistungen finanziert werden sollen, bleibt offen. Doch auch abseits der logistischen Fragen, steht hinter diesen Aussagen eine Haltung, die ganz klar gegen die Selbstbestimmung von Frauen geht, ihnen abspricht, selbst entscheiden zu können und dabei in Zielrichtung und Formulierung eine große Nähe zu christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen hat.

Nr. 2: Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich verfolgen

§ 281 I 1 StGB stellt einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. § 218a StGB regelt die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in bestimmten Fällen. Diese Kriminalisierung führt dazu, dass mehr Frauen infolge illegaler, nicht richtig oder selbst durchgeführter Abreibungen ihr Leben verlieren, Suizid begehen oder gesundheitliche Schäden davontragen. Die AfD lehnt aber eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs (StGB) ab und unterstellt einer straflosen Regelungen unbenannte „politische Implikationen“ [Rn. 262 f.]. Laut Art. 74 I Nr. 1 GG ist das Strafgesetz im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Aufgabe des Bundes. Die AfD hier in Sachsen-Anhalt kann also prinzipiell nicht viel zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs machen. Im Bundesrat will sie sich gegen eine Reform stellen [Rn. 264.].

Nr. 3: Kinderwunscherfüllung fördern

Die AfD fordert, dass „sinnvolle und aussichtsreiche reproduktionsmedizinische Maßnahmen als Regelleistungen“ von den Krankenkassen übernommen werden [Rn. 290 f.]. Darauf soll auf Bundesebene hingearbeitet werden. Als Gegenspieler bringt die AfD hier an, dass Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen, die „gewisse Einkommensgrenzen unterschreiten“ von den Krankenkassen übernommen werden [Rn. 285 f.], was sie aktiv kritisieren. Impliziert wird damit, dass es sich bei Schwangerschaftsabbrüchen um eine Art Luxus und nicht auch um eine reproduktionsmedizinische Maßnahme handelt. Während es durchaus gute Gründe geben kann, auch Kinderwunschbehandlungen in den Regelkatalog der Krankenkassen aufzunehmen, ergibt das nur in Kombination mit der Aufnahme auch von Schwangerschaftsabbrüchen Sinn. Beides sind Aspekte der reproduktiven Selbstbestimmung gebärfähiger Personen und gehören zu einer Gesundheitsversorgung dazu.

Fazit

Die AfD spricht gebärfähigen Personen das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung ab. „Kinderschutz“ wird wieder mal großgeschrieben, aber nur als Vorwand, um in die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Menschen aus ideologischen Gründen einzugreifen. Die patriarchale Ideologie der AfD folgt dem Motto „Frauen gehören an den Herd“. Sie werden als Objekte gesehen, die nur dem Zweck dienen, möglichst viele Kinder zu gebären. Frauenrechte finden als Thema keine gesonderte Erwähnung im Regierungsprogramm der AfD, die der Meinung zu sein scheint, mit der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland sei bereits alles getan. Mehr noch, der Feminismus wird von ihr als „Feindbild“ angesehen [Juliane Lang in: Stephan Grigat, AfD & FPÖ, Antisemitismus, völkischer Nationalismus und Geschlechterbilder; Reihe: Interdisziplinäre Antisemitismusforschung, Band 7, 2017, S. 63.].

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