Wie Femizide im Alltäglichen verbleiben
Eine Betrachtung der Berichterstattung über den Femizid an Rebecca Cheptegei – deren Hintergründe und deren Folgen
Der Sommer 2024 sollte monumental werden. Die Covid-Pandemie, Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und der brodelnde Nahost-Konflikt hatten nicht nur zu einer Inflation, Energiekrise und einem Erstarken autoritärer Kräfte geführt, sondern auch zu einer moralischen Spaltung der Gesellschaft.
Der Sommer 2024 sollte von daher monumental werden, um die Wogen der Empörung zu glätten und ein Gefühl des Zusammenhalts zurückzubeschwören, das sich spätestens seit der Covid-Pandemie etwas verloren hatte. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Staaten und auch weit über den Atlantik hinaus.
Auf politischer Ebene kamen einem dafür zwei Großveranstaltungen zugute: die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele. Formate wie diese scheinen aus Sicht der Politik recht gut zu funktionieren, da Sport und Kultur als größtenteils unpolitisch gelten und einen Diskursraumaußerhalb von hitzigen Debatten schaffen.
So überrascht auch nicht die Euphorie, mit der die Ampelregierung die EM in Deutschland begrüßte. Viel Geld floss in kulturelle Events rund um die Austragungsorte, egal ob in Stadien oder im öffentlichen Raum. Der damalige Kanzler wollte zusätzlich einen riesigen aufblasbaren Fußball durchs Bundeskanzleramt rollen, was am Ende doch nicht umgesetzt wurde, der Steuergelder zur Liebe. Stattdessen beschloss man, einen 24.000 Meter großen grünen Teppich aus Kunstrasen vor dem Brandenburger Tor auszurollen. Das erschien dann doch nahbarer als ein riesiger Gummiball. Auch in Paris wurden die Olympischen Spiele zum Spektakel: Hier erstreckte sich eine Kunstinstallation neben der nächsten, die Seine wurde gründlich gereinigt, damit die Olympia-Schwimmer*innen sich kein E-coli einfingen (was nur so mäßig funktionierte), und wohnungslose Menschen wurden im großen Stil aus der Stadt im Rahmen einer „clean up operation“ vertrieben, damit auch hier alles schnieke auf den großen Bildschirmen aussah.
Die Rechnung ging größtenteils auf: Deutschland verlor zwar trotz des im Regierungsflieger angereisten Altkanzlers Scholz beim Spiel gegen Spanien, aber das gewünschte Gemeinschaftsgefühl stellte sich trotzdem ein. Besonders über die sozialen Medien. Hier sah man fahnenschwenkende Omis auf Balkons, aufräumende irische Fußballfans im Getümmel der Fanmeilen und nur einige wenige, die sich über die Deutsche Bahn beschwerten. Paris setzte da noch eine Schippe obendrauf. Die Memes von Snoop Dog am Rande des Dressurreitens, Ray Guns Breakdanceversuche und die Coolness koreanischer und türkischer Sportschütz*innen überfluteten sämtliche Timelines auf Instagram und Co.
Als alle Athlet*innen Mitte August abgereist waren, war man zufrieden. Die Nachwehen der Olympia-Memes dauerten noch etwas an und mit ihnen das Gefühl, Teil von etwas Ganzem gewesen zu sein.
Dann kam der 01. September 2024. An jenem Tag wurde die ugandische Leichtathletin Rebecca Cheptegei tödlich angegriffen. Weniger als einen Monat nach ihrer Teilnahme am europäischen Sommermärchen, wo sie beim Marathon der Frauen über die heimischen Bildschirme lief. Ermordet von ihrem Ex-Freund, der ihr vor ihrem Haus aufgelauert hatte, um sie mit Benzin zu übergießen und anzuzünden. Angeblich, weil sie Streit über den Besitz eines Grundstücks gehabt hatten.
Als sie vier Tage nach diesem brutalen Angriff am 05. September starb, berichteten alle deutschen Medien über ihren Tod. Es fielen Worte in den Headlines wie „Rebecca Cheptegei stirbt an Brandverletzungen“, „Olympia-Leichtathletin ist tot“. In Postings der Tagesschau wurde zumindest das Wort Femizid über die passiv klingende Headline gesetzt. Andere Medien trauten sich nicht mal, das Wort „Mord“ zu verwenden. Wie es fast immer bei Femiziden der Fall ist, wurde die Tat ihres Mörders ins Passiv gesetzt. „Rebecca Cheptegei stirbt nach Brandanschlag“1 oder „Rebecca Cheptegei ist tot“2. Es heißt nicht „Ex-Partner tötet Rebecca Cheptegei“. In den meisten Artikeln wurde seine Tat erst in den unteren Zeilen erwähnt.
Ob wissentlich oder unwissentlich, von medialer Seite wird dadurch der Auslöser dieses brutalen Mords, dieses eindeutigen Femizids, zum Nebenschauplatz. Der Täter ist im Passiv nicht der Hauptfokus der Nachricht, es ist der Tod der Leichtathletin, dessen loser Kontext darüber hinwegschauen lässt, was für ein grausames Unrecht ihr angetan wurde. Im Nachhinein zogen zwar weitere Nachrichtenportale nach und das Wort Femizid wurde im Titel erwähnt. Allerdings erst nachdem ihr Mörder ebenfalls seinen Brandverletzungen im Krankenhaus erlegen war, teilweise erst als man Wochen später von ihrer Beerdigung berichtete. Nachrichten, die eher untergehen, die nicht relevant genug sind, wie der initiale Bericht über einen solchen Mord. Nachrichten, die das Framing von Femiziden nicht mitbestimmten.
Aus dem medialen Umgang wird klar: Selbst einer gefeierten Star-Athletin wird nicht der Respekt und die Gerechtigkeit gezollt, welche ohnehin „normalen“ Frauen in der Berichterstattung über Femizide verwehrt bleibt. Man argumentiert hierbei oft mit dem Pressekodex: Ein Tötungsdelikt als Femizid einzuschätzen, und somit Urteil sowie etwaige Tatmotivation vorwegzunehmen, stünde diesem laut Medien wie der LVZ dem Kodex entgegen. Einig sind sich Journalist*innen hierbei nicht. Eine Initiative aus Investigativjournalist*innen hat bereits 2023 einen Leitfaden herausgebracht, wie Medienhäuser mit dem Topos des Femizids in der Berichterstattung umgehen sollten. Explizit wird hierbei die Verwendung des Begriffs befürwortet, da er die strukturelle Dimension dieser Form von Gewalt aufzeigt. Vor allem auch, da der Begriff Femizid nach wie vor in Deutschland nicht geläufig ist.3
Das liegt wohl auch teilweise daran, dass der Femizid nach wie vor in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Von daher gibt es auch keine eindeutige Definition im Deutschen, die von Jurist*innen abgenickt wurde, auf die man sich bei solchen Berichterstattungen berufen könnte. Auch wenn sowohl die Vereinten Nationen, der Europarat und die Istanbuler Konvention bereits eine solche Definition vorweisen können. Letztere definiert Femizide sogar als Menschenrechtsverletzung.
Laut dieser Definition braucht es keinen expliziten Hass eines Mannes auf Frauen auf Grund ihres Geschlechts, damit ein Femizid als Femizid gilt. Auch die patriarchale Sicht auf Frauen, die Morde durch Besitzansprüche – sei es in körperlicher, emotionaler oder finanzieller Hinsicht – hervorruft, sind Femizide.
Gemünzt wurde der Begriff erstmals 1976 durch die Soziolog*in Diana Russel. Erste strafrechtliche Regelungen zu Tötungen von Frauen wurden ab Mitte der 1990er Jahre in Lateinamerika verabschiedet, ab Anfang der 2000er auch mit der expliziten Verwendung des Begriffs Femizid4. In Europa gilt er seit 2021 in Zypern als eigener Straftatbestand, seit 2022 auch in Malta5. Femizide sind insofern kein juristisches Neuland, eine Definition an sich auch nicht schwer vorzufinden. Und dennoch tut sich die deutsche Medienlandschaft ebenso schwer wie die Rechtsprechung, das Kind beim Namen zu nennen. In letzterem Fall werden Femizide als sogenannte Beziehungstaten oftmals sogar „nur“ als Tötungsdelikte verurteilt, da durch die Emotionalität der Täter angeblich kein Vorsatz, also kein Mordmotiv, zu erkennen sei. Femizide werden insofern nach wie vor als Privatangelegenheit betrachtet und verhandelt, obwohl sie eindeutig strukturelle Gewalttaten sind. Denn wie es auf vielen Plakaten und Bannern so schön steht:
„Man(n) tötet nicht aus Liebe“
Wer sich nicht nur davor scheut, Femizide als solche klar zu benennen, sondern die Taten patriarchaler Mörder gar ins Passiv setzt – sei es nun gerichtlich durch ihre angebliche emotionale Verwirrtheit oder auch durch Formulierungen in Headlines – tut weder den Opfern und Hinterbliebenen von Femiziden noch Frauen im Allgemeinen einen Gefallen. Im Gegenteil wird dadurch eine Systematik des Patriarchats reproduziert, die Femizide erst ermöglicht. Den Tätern wird durch die Rechtsprechung Agency über ihre sexistische Gewalt genommen, es wird also verkannt, dass sie die Fähigkeit besitzen eigenständig und unabhängig zu handeln, „trotz“ ihrer Emotionen. Medial zeigt sich, bspw. in Untersuchungen der Otto-Brenner-Stiftung, dass die Hälfte der Artikel über Gewalt gegen Frauen die Perspektive des oder der Tatverdächtigen einnimmt6. Ein Framing, welches wie so oft auch eine Täter-Opfer-Umkehr evoziert.
Man braucht nur in den Postings von lokalen Newsplattformen zu Femiziden die Kommentarspalten lesen, in den meisten Fällen muss man nicht weit scrollen, bevor irgendein Vertreter des männlichen Geschlechts blauäugig fragt: „Was hat die Frau bloß gemacht, um ihren Partner so weit zu treiben?“. Auch auf diese Facette der Berichterstattung weist der Leitfaden aus dem Jahr 2023 hin. Medien spielen in dessen Argumentation eine maßgebliche Rolle dabei, wie geschlechtsspezifische Gewalt gesellschaftlich wahrgenommen wird. Wird nun implizit oder explizit den Opfern eine Teilschuld an der Gewalt gegeben, führt das nicht nur zu trollenden Internetkommentaren, sondern auch dazu, dass andere Betroffene emotionale sowie physische Gewalt relativieren, sich schämen oder sie nicht anzeigen – unter Umständen mit tödlichen Folgen.
Anfang August dieses Jahres veröffentlichte das LKA Nordrhein-Westfalen eine Studie zu Femiziden. Von den zwischen 2014 und 2023 ausgewerteten polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundeslandes war jedes dritte versuchte oder vollendete Tötungsdelikt an Frauen ein Femizid. Das Problem wurde von daher im Nachhinein erkannt. Wozu rieten indessen die interviewten Expert*innen in der Studie um diesen Missstand zu bekämpfen? Zu einer gleichstellungsorientierten Erziehung von Kindern sowie dazu, die flächendeckende Unterstützungsstruktur für betroffene Frauen auszubauen und niedrigschwelliger zu gestalten7. Die Opfer der patriarchalen Gewalt sollen sich also Hilfe suchen, Mütter ihre Kinder am besten so erziehen, dass sie gar nicht erst zu Tätern werden. Die gewaltbereiten Männer und Täter? Naja, die werden schon irgendwie von selbst weggehen. Sie bleiben in unseren strukturellen Lösungsansätzen ebenso im Passiv, wie in der Berichterstattung. Aktiv werden? Das müssen die Opfer und jene, die versuchen zu vermeiden, solche zu werden.
Jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex)Partnerin. Alle zehn Minuten tötet ein Mann weltweit eine Frau, weil sie eine Frau ist8. Frauenhäuser und weitere Unterstützungsstrukturen für Betroffene geschlechtsbezogener Gewalt sind wichtig, keine Frage. Aber sie bringen in der aktuellen Lage unserer patriarchalen Gesellschaft so viel wie ein einzelner Regentropfen in der Wüste: erstaunlich wenig.
Man kennt insofern die Statistiken, man hat die Todeszahlen schwarz auf weiß. Man hat Leitfäden für Berichterstattung, die patriarchale Gewaltstrukturen nicht reproduzieren. Man hat sogar ein recht genaues Täterbild: Im Fall von NRW größtenteils weiß, zu 99% männlich. Man hat all diese Definitionen, die es bereits seit den 1970ern gibt, eigene Straftatbestände aus anderen Ländern.
Man hat all das und dennoch weigert man sich, Femizide klar zu benennen oder die Täter in den Fokus der Berichterstattung zu ziehen.
Der Mord an Rebecca Cheptegei ist tragisch, so wie der Tod jeder Frau durch Femizide. Aber er ist kein Einzelfall, die mediale Verschleierung des Unrechts an ihr ebenso wenig. Bei ihrer Häufigkeit müsste man eigentlich davon ausgehen, dass wöchentlich „Brennpunkt“, Markus Lanz, oder die Tagesthemen über ihr Ausmaß berichten würden. Aber sie bleiben nun mal unbenannt in größtenteils Lokalmedien vertreten. Medial präsenter sind sie nur, wenn sie wie im Fall von Cheptegei besonders grausam erscheinen, oder auch wenn sich rassistische Narrative mit ihnen reproduzieren lassen. Ihre Alltäglichkeit in Berichterstattung und Häufigkeit zeugt davon, wie sehr Gewalt gegen Frauen für unsere Gesellschaft als normal gilt. Und so wundert es auch nicht, dass die schwarz-rote Regierung wenig Handlungsbedarf sieht, um Femizide vorzubeugen oder ihre Täter härter zu bestrafen. Schließlich ist mit dem Gewalthilfegesetz ja schon ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Kraft getreten.
Das Gewalthilfegesetz wurde kurz vor den Neuwahlen im Februar 2025 verabschiedet – nach langer Blockade durch die FDP trotz dessen Verankerung im Koalitionsvertrag. Es ist zudem eine Maßnahme, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 international verpflichtet hat. Dieses Übereinkommen des Europarats umfasst neben Anforderungen an Politik und Justiz ebenso einen Auftrag an die Medienpolitik. Artikel 17 empfiehlt die Festlegung von Richtlinien und Normen der Selbstregulierung für die mediale Berichterstattung, die zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beitragen. Trotz dieser Anforderungen aus der Istanbuler Konvention bleibt das Herzstück des Gesetzes „nur“ ein Rechtsanspruch: Frauen und Kinder erhalten dadurch einen staatlich garantierten, kostenfreien Anspruch auf Schutz und Beratung9. Ein Umdenken in der Medienpolitik bleibt im neuen Gesetz ebenso aus.
Ob medial oder politisch: Frauen bleiben weiterhin in der Verantwortung, die Femizide an ihnen zu verhindern. Von daher müssen wir als Gesellschaft aktiver werden, um ein Umdenken zu evozieren. Wir müssen Femizide als solche benennen: sowohl in den Medien als auch in Debatten. Wir müssen sie politisieren, an die getöteten Frauen gedenken und solidarisch mit den Hinterbliebenen sein. Wir müssen uns organisieren, Sichtbarkeit schaffen und für diese einstehen.
Nur so schaffen wir Gerechtigkeit in einem gewaltvollen System, das Rebecca Cheptegei und unzähligen weiteren Frauen ihr Leben geraubt hat.
1 Siehe ZDFheute vom 05.09.2024
2 Siehe Neue Zürcher Zeitung vom 05.09.2024
3 Siehe: https://www.journalist.de/werkstatt/werkstatt-detail/kein-familiendrama-berichterstattung-ueber-femizide-und-der-umgang-mit-ueberlebenden-und-angehoerigen/ (Stand 25.08.2025)
4 Siehe: https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/517633/femizide-rechtlicher-rahmen-und-strafverfolgung/ (Stand 25.08.2025)
5 Siehe: https://taz.de/Die-ersten-EU-Laender-erkennen-Femizid-als-Straftatbestand-an/!6003004/ (Stand 25.08.2025)
6 Siehe: „Trendreport zur Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen“, Otto-Brenner-Stiftung, 2024, S. 78
7 Siehe: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskriminalamt-legt-erste-umfassende-studie-zu-femiziden-vor (Stand 25.08.2025)
8 Siehe: „Femicides in 2023: Global Estimates of Intimate Partner/Family Member Femicides“, UNODC & UN-Women, 2024
9 Siehe: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/historischer-schritt-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-255088 (Stand 25.08.2025)
Beitragsbild: Dani Luiz

