U7 bleibt!

Erster Verhandlungstermin im Prozess der Räumungsklage einer Wohngemeinschaft in der Ulestraße

Eine große Wohngemeinschaft in der halleschen Ulestraße kämpft zurzeit vor dem Amtsgericht Halle um ihren Wohnraum. Am 17.02.2026 fand der erste Verhandlungstermin im Fall der Räumungsklage statt. Der Verhandlungstag wurde von Unterstützer*innen und einer Kundgebung begleitet. Dies war wahrscheinlich der Auftakt zu einem längeren Prozess.

Aufgrund massiver Mängel an der Wohnung hatten die Bewohner*innen die Miete gemindert. Von Beginn an war die Nutzung der Wohnung erst weniger, dann massiv beeinträchtigt. Über zwei Jahre fiel die Dusche komplett aus. Baulärm und Schmutz, ein Loch in der Wohnungstür, eine defekte Klingel und fehlende Rauchmelder sowie das monate- bis jahrelange Nicht-Beheben dieser Mängel durch die Vermietung führten zu erheblichen Einschränkungen des Wohnens. Auch andere Parteien im Haus litten unter verschleppten Mängelbeseitigungen, für die es keine Abhilfe gab. Die WG minderte die Miete. Die fristgerecht angekündigten Mietminderungen (häufig das einzige Mittel für Mietende, um eine Reparatur zu bewirken) wurden von dem Vermieter weder kommentiert, noch wurden die Mängel behoben. Diese Minderung wurde durch den Vermieter nun als „Mietrückstand“ ausgelegt und zum Vorwand für eine Räumungsklage genutzt. In der Klage unterschlägt der Vermieter die Bauarbeiten in der Wohnung und am Wohnhaus und behauptet, die Mieter*innen hätten einfach zu wenig Miete gezahlt. Darüber hinaus legte der Vermieter einen falschen Mietvertrag vor, um so die Mieter aus der Wohnung zu drängen. Die Vorwürfe möchte die Wohngemeinschaft nicht stehen lassen und wehrte sich am Dienstag mit zahlreichen Unterstützerinnen vor Gericht gegen die Räumungsklage.

Nachdem bereits mehrere Gesprächsrunden im Vorfeld gescheitert waren, versuchte das Gericht am Dienstag, eine gütliche Einigung zwischen der Wohngemeinschaft und dem Vermieter zu erzielen. Zwei Stunden wurde von den Parteien, unterstützt von dem Gericht, verhandelt. Am Ende blieb die Verhandlung ergebnislos. Zu weit liegen die Vorstellungen der Parteien auseinander: während der Vermieter auf einen schnellstmöglichen Auszug der Mieter*innen besteht, sehen diese die vorgebrachten Kündigungsgründe nicht ein und möchten grundsätzlich nicht aus der lang gesuchten Wohnung ausziehen.

Die Mieter*innen können unterstützt werden:

Gofundme

Instagram

Kontakt und Anfragen über: mietstreiten@tutamail.com

Jeder Einigungsversuch, der durch den Vermieter vorgestellt wurde, beinhaltet das Ende des Wohnverhältnisses. Ein Angebot, das den Verlust des eigenen Wohnraums nur für ein paar Monate verschiebt und mit einer Geldsumme als „Entschädigung“ daherkommt, ist nicht nur ein schlechter Kompromiss. Auf drastische Weise zeigt dies auf, was zur Normalität geworden ist: Mieter*innen werden durch nervenaufreibende Gerichtsprozesse unter Druck gesetzt. Oft können die Betroffenen zu einer „Einigung“ gedrängt werden, weil eine Abfindung und ein Ende des Verfahrens realistischer erscheinen als die Verteidigung der eigenen Rechtsposition vor Gericht.

„Der Druck, den Forderungen der Gegenseite nachzugeben, ist in so einer Situation enorm hoch. Es gab nur das Angebot, dass wir in jedem Fall aus unserer Wohnung ausziehen, mit einer Umzugsunterstützung, die kaum für die Kaution und den Umzug in eine neue Wohnung reicht. Dieses Angebot anzunehmen, hätte in jedem Fall das Ende unseres Zuhauses bedeutet. Es ist unser Recht, hier bleiben zu dürfen. Ein Auszug, bei dem wir am Ende auch noch für unsere Kündigung bezahlen, ist für uns nicht hinzunehmen – wir finden als Wohngemeinschaft nicht so schnell wieder eine geeignete Wohnung .“ so Juliane, Bewohnerin der WG (Name geändert)

Die Mieter*innen aus der Ulestraße werden weiter für den Erhalt der Wohngemeinschaft kämpfen. Es darf trotz des Drucks, der um den Wohnraum aufgebaut wird, nicht ausgeblendet werden, dass der Vermieter die Verantwortung für die massiven Mängel und damit für die Mietminderung trägt und man sich am Anfang des Mietverhältnisses auf einen Mietvertrag mit der Wohngemeinschaft geeinigt hat.

„Nur weil der Vermieter jetzt die Wohnung mit Gewinn verkaufen möchte, muss die WG nicht automatisch ausziehen, weil mit einer leeren Wohnung ein paar tausend Euro mehr verdient werden kann. Auch für andere Wohngemeinschaften und Mieter*innen, die von Verdrängung betroffen sind, ist es wichtig zu zeigen, dass man sich wehren kann und weiterzukämpfen“ so ein Sprecher der Unterstützungsinitiative „U7 bleibt!“

Es darf nicht ignoriert werden, dass dieser Konfliktpunkt nun zu einem Vorwand für die Beendigung des gesamten Wohnverhältnisses im Dienste der Profitmaximierung werden soll. Jede echte Einigung muss das Recht der Mieter*innen in der Wohnung wohnen bleiben zu können anerkennen.

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