Oury Jalloh – „Selbstentzündungsthese nicht zu halten“

Weitere Sachverständige sehen Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt – in Halle wird am Samstag demonstriert

von | veröffentlicht am 01.12 2017

Beitragsbild: strassenstriche.net | CC-BY-NC 2.0

Am 01. Februar 2017 trafen sich Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg mit Brandexperten, Toxikologen, Rechtsmedizinern und Chemikern. Das belegen Recherchen des WDR-Magazins Monitor. Nach Aussage des Forensischen Toxikologen Prof. Gerold Kauert kam das versammelte Sachverständigengremium „zu dem Ergebnis, dass die Theorie der Selbstentzündung nach den neueren Ergebnissen auch der Experimente nicht zu halten war“. Gegenüber dem WDR führte er aus: „Zwischen den Sachverständigen der Brandexpertise und der Medizin bestand Einigkeit darüber, dass auch unter Einbeziehung der neuen Ergebnisse vom bisherigen Ablauf des Todesgeschehens von Oury Jalloh nicht mehr ausgegangen werden kann, d. h. die Theorie der Selbstentzündung erschien nicht mehr Gegenstand des Möglichen“.




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Bereits im Jahr 2015 hatten die BrandexpertInnen und Toxikologen Iain Peck, Emma Jane Wilson, Michael Scott-Ham und Alfredo E. Walker (dazu hier ein Youtube-Video) die Theorie der Selbstentzündung auf Basis der vorliegenden Obduktionsergebnisse und Beweisstücke fachlich in Frage gestellt. Die WissenschaftlerInnen waren von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh mit der Erstellung von Gutachten beauftragt worden. [1] Sie hatten auch auf gravierende professionelle Mängel bei der Beweismittelsicherung und der Obduktion verwiesen. Das angeblich von Jalloh zur Selbstentzündung verwendete Feuerzeug, dass verspätet zu den Asservaten gekommen ist, könne zudem aufgrund fehlender DNA- und Faserspuren aus wissenschaftlicher Sicht unmöglich mit dem Körper Jallohs in Kontakt gewesen sein. Ein von der Initiative bezahltes Brandgutachten des Brandsachverständigen Maksim Smirnou aus dem Jahr 2013 war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass ohne die Zugabe von Brandbeschleunigern ein Brandbild, wie es in der Zelle in Dessau festgestellt worden ist, nicht entstehen könne. [2]

Am 10. November 2017 beschäftigte sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtages von Sachsen-Anhalt in öffentlicher Sitzung mit den aktuellen Entwicklungen im Fall Jalloh. Hierbei wurde deutlich, dass der ehemals das Ermittlungsverfahren im Todesfall Jalloh leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann (Dessau-Roßlau) zuletzt unter Berücksichtigung von allen Gutachten und Expertisen einen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt bejaht hatte. Zudem wurde von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft nochmals bestätigt, dass mehrere Polizeibeamte im Zuge der Ermittlungen und vor Gericht „gelogen“ haben.

All das ist der Hintergrund, vor dem die endgültige Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh durch die Staatsanwaltschaft Halle, die am 12. Oktober verkündet wurde, betrachtet werden muss: Diese kam zustande, nachdem die sachsen-anhaltische Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, dem Dessauer Oberstaatsanwalt Bittmann plötzlich die Ermittlungen entzogen hatte. In einer Presseerklärung verwies die Staatsanwaltschaft Halle auf angeblich grundsätzlich widersprüchliche und sich ausschließende Ergebnisse verschiedener Gutachten. Sie sehe „nach sorgfältiger Prüfung […] keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung“.

Diese Aussage widerspricht nicht nur den Aussagen etwa Prof. Kauerts über die Meinungen der Sachverständigen in Würzburg, sowie den Aussagen der von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh beauftragten GutachterInnen. Die mit dieser fragwürdig einseitigen Lesart der vorliegenden Gutachten begründete zügige Einstellung des Verfahrens wirft auch andere Fragen auf, wie sie etwa vom Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen in Halle geäußert wurden. So stelle sich etwa die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Halle dem Legalitätsprinzip des Paragraphen 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung in hinreichendem Maße nachkomme: „Das Legalitätsprinzip konstatiert eine Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft in Strafsachen, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Diese sind gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung vorliegt.“ Der Konsens der Sachverständigen in Würzburg, die Ergebnisse mehrerer Gutachten aus den Bereichen Medizin, Brandschutz und Chemie, die Einschätzung der Dessau-Roßlauer Staatsanwaltschaft – „die erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung sind spätestens damit gegeben“. [3]

Nicht nur die Monitor-JournalistInnen sprechen im Fall Oury Jalloh von einem der größten Polizei- und Justizskandale Nachkriegsdeutschlands. So wandten sich vor zwei Wochen etwa MigrantInnenorganisationen, Opferberatungsstellen und der Flüchtlingsrat in Sachsen-Anhalt an die Öffentlichkeit. Transit Magazin berichtete bereits. In einer gemeinsamen Erklärung war die Rede von „schockierenden und nicht nachvollziehbaren“ Entwicklungen. Die Vereine forderten „die Wiederaufnahme der Ermittlungen und eine vollständige juristische Aufklärung des Falles“. Es dürfe „nicht der Eindruck entstehen, dass hier Täter geschützt, Straftaten vertuscht und rechtsstaatliche Prinzipien mit den Füßen getreten werden.“ Weiter hieß es: „Der Forderung nach unabhängigen Ermittlungen schließen wir uns an. Ebenso erwarten wir von der Regierungskoalition in Magdeburg Bemühungen für eine schonungslose Aufklärung des Vorgangs und möglichen Fehlverhaltens von Verantwortlichen in Polizei und Justiz, etwa im Rahmen eines Untersuchungsausschusses.“ Eine Petition von Mouctar Bah, Freund Oury Jallohs und langjähriger Aktivist für Aufklärung und Gerechtigkeit im Fall Jalloh, haben mittlerweile fast 100.000 UnterstützerInnen unterzeichnet. Sie richtet sich an die Staatsanwaltschaft Halle und die sachsen-anhaltische Justizministerin Keding, die zu den Entwicklungen bisher schweigt.

Die politische Aufarbeitung des Falles ist nun aber zumindest angestoßen worden. Der Landtag hat am 24. November mit den Stimmen von Grünen, SPD, Linken und CDU das Justizministerium aufgefordert, den Mitgliedern des Rechtsausschusses vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren. Das geschah auf Druck der Linken aus der Opposition und aufgrund der Bemühungen der mitregierenden Grünen, bzw. der jeweiligen innenpolitischen Sprecher Henriette Quade und Sebastian Striegel. Die Fraktion der Linken im Landtag hat in einer Stellungnahme auf die von Monitor öffentlich gemachten Widersprüche zwischen den Aussagen der Sachverständigen und der Interpretation dieser Aussagen durch die Staatsanwaltschaft reagiert und für den Fall politischer Einflussnahme den Rücktritt der Justizministerin gefordert.

In Halle, wo es vor zwei Wochen bereits zu einer Spontandemonstration vor dem Sitz der Staatsanwaltschaft gekommen war, hat sich derweil ein Bündnis aus studentischen Initiativen und antirassistischen und antifaschistischen Gruppen zusammengetan, um das Agieren der Staatsanwaltschaft und die Umstände des Falles Oury Jalloh zu skandalisieren. Für Samstag rufen sie unter dem Slogan „Oury Jalloh – Aufklärung jetzt! Gegen Polizeigewalt und institutionellen Rassismus“ zu einer Demonstration durch die hallesche Innenstadt. In ihrem Aufruf verweisen sie auf die Brandgutachten und weitere Ungereimtheiten, auf Zweifel, die seit Jahren an der offiziellen Version der Selbstentzündung des stark alkoholisierten und gefesselten Jallohs bestünden:

Sie werde, so der Aufruf, “angezweifelt, weil der obdachlose Mario Bichtemann 26 Monate zuvor in der gleichen Polizeiwache mit einem Schädelbasisbruch tot in der Zelle aufgefunden worden war und Ermittlungen zu seinem Tod ergebnislos eingestellt wurden. Sie wird zudem angezweifelt, weil das Feuerzeug, mit dem Jalloh angeblich die Matratze entzündet haben soll, erst drei Tage später entdeckt wurde und an diesem weder DNA-Spuren noch Gewebereste seiner Kleidung gefunden worden sindSie wird angezweifelt, weil ein Polizist vor Gericht ausgesagt hat, dass er wenige Minuten vor dem Brand zwei Kollegen in Jallohs Zelle angetroffen habe. [4] Sie wird angezweifelt, weil der Dienststellenleiter Andreas Schubert bewiesenermaßen mehrfach den Brandmelder ausschaltete und ignorierte. Sie wird angezweifelt, weil ein Nasenbeinbruch Jallohs erst bei einer von der Familie veranlassten zweiten, und nicht in der ersten Obduktion festgestellt wurde. Sie wird angezweifelt, weil eine Anwesenheitsliste und Videoaufzeichnungen aus der Wache verschwanden und nicht mehr gefunden wurden. Sie wird angezweifelt, weil […] es Hinweise darauf gibt, dass Zeuginnen und Zeugen aus den Reihen der Polizei manipuliert und eingeschüchtert wurden. […] Sie wird nicht zuletzt angezweifelt, weil Rassismus, Gewalt und Korpsgeist in den Reihen der Polizei keine Ausnahme darstellen. Andreas Schubert und Revierarzt Andreas Blodau hatten nach Jallohs Verhaftung gescherzt, man brauche eine ‘Spezialkanüle’, um den ‘Schwarzafrikaner’ zu ‘pieksen’.  Von einem Kollegen über den Brand in Jallohs Zelle benachrichtigt, sagte ein Dessauer Polizist: ‘Ja, ich hätte fast gesagt: gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao, ciao.’ Und wenige Wochen nach der Tat scherzte ein hochrangiger Polizeibeamter der Polizeidirektion Süd in Halle, ‘Schwarze brennen eben länger’.”

Das Bündnis verweist auf institutionellen Rassismus sowie Alltagsrassismus und eine Kultur der Straffreiheit und des Täterschutzes in den Reihen der Polizei, „wo immer wieder gedeckt und gelogen wird, und wo auf Anzeigen wegen Polizeigewalt routiniert mit Gegenanzeigen reagiert wird.“ Es fordert „unabhängige Ermittlungen und einen Untersuchungsausschuss im Landtag“, Aufklärung und „ein Ende von straffreier Polizeigewalt und institutionellem Rassismus“. Die Demonstration des Bündnisses beginnt am Samstag um 13.30 Uhr am Steintor in Halle (Saale).

Demonstration am 2. Dezember 2017

Für Samstag ruft ein Bündnis aus studentischen Initiativen und antirassistischen und antifaschistischen Gruppen unter dem Slogan „Oury Jalloh – Aufklärung jetzt! Gegen Polizeigewalt und institutionellen Rassismus“ zu einer Demonstration durch die hallesche Innenstadt auf. In ihrem Aufruf verweisen sie auf die Brandgutachten und weitere Ungereimtheiten, auf Zweifel, die seit Jahren an der offiziellen Version der Selbstentzündung des gefesselten Jallohs bestünden.

Quellen

[1] Siehe auch https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/jalloh-feuertod-er-kann-es-nicht-selbst-gewesen-sein

[2] Siehe auch http://www.taz.de/!5055138/

[3] Stellungnahme des Arbeitskreises Kritischer Jurist_innen Halle (Saale) vom 22. November 2017. Dort heißt es weiter: „Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens trotz vorliegender tatsächlicher Anhaltspunkte ist zwar nach dem Opportunitätsprinzip durchaus möglich. Dieses bildet jedoch eine enge Ausnahme des Legalitätsprinzips und wird in den §§ 170 Abs. 2, 153 ff. StPO konkretisiert. Anwendung finden diese Ausnahmen jedoch lediglich etwa bei Vergehen, einer geringen Schuld oder soweit kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat besteht. Diese Ausnahmetatbestände liegen hier offensichtlich nicht vor. Insbesondere könnte es sich vorliegend um einen Mord handeln, d.h. um ein Verbrechen (§§ 211, 12 StGB). Darüber hinaus besteht ob der Umstände […] durchaus ein öffentliches Interesse an der Aufklärung dieses Verbrechens. Von einem Anwendungsfall des Opportunitätsprinzips kann hier also keine Rede sein, sodass es bei den Legalitätsgrundsätzen bleibt. Die Staatsanwaltschaft Halle verstößt somit gegen ihre Ermittlungspflicht.“

[4] Einer dieser Polizisten war Hans-Ulrich März. Aussage von Torsten B., Hauptverhandlung vor dem LG Magdeburg am 14.04.2011, siehe http://margotoverath.de/PM_Einstellung.pdf.

Der Beitrag wurde am 02.12.2017 um 14:00 Uhr aktualisiert.

Der Beitrag gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder.