Eine Kürzung, die alle betrifft
Psychotherapie bald nur noch für Reiche?
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen bei ambulanter Psychotherapie. Diese Entscheidung bringt nicht nur Psychotherapeut*innen in extreme finanzielle Probleme, sie gefährdet auch die psychotherapeutische Versorgung von Millionen Menschen und sendet ein fatales Signal im Umgang mit psychischem Leiden.
Info
Auf der Seite des von Psychotherapeut*innen neu gegründeten „Aktionsbündnis Psychotherapie“ werden regelmäßig neueste Entwicklungen in Bezug auf den Widerstand gegen die Kürzungen, anstehende Demos sowie das Thema betreffende Presseartikel geteilt. Außerdem gibt es dort Flyer für Demos und weitere Materialien zum Download.Was passiert ist
Die Vergütung von ambulanter Psychotherapie wurde auf Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. April 2026 um 4,5% gekürzt. Beschlossen wurde die Kürzung vom erweiterten Bewertungsausschuss, der sich aus Vertreter*innen der Krankenkassen und Vertreter*innen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zusammensetzt und Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ist. Die Entscheidung wurde gegen den Willen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen getroffen. Im Vorfeld hatten die Krankenkassen sogar eine noch höhere Kürzung um 10% gefordert. Wie ist diese Kürzung einzuordnen? Welche Folgen ergeben sich daraus? Welches Signal sendet sie und was können wir dagegen tun?
Begründung und Einordnung der Kürzung
Die Krankenkassen begründen die Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen unter anderem durch einen Vergleich mit der Vergütung anderer Ärzt*innengruppen und dem angeblich ungerechtfertigten Anstieg der Gehälter für Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren. Es lohnt sich, einen genaueren Blick auf diese Begründungen zu werfen, die nur bei oberflächlicher Betrachtung nachvollziehbar erscheinen.
Im Vergleich der Vergütung zu anderen Fachärzt*innen wird Psychotherapeut*innen von den Krankenkassen ein besonders gutes Abschneiden ausgelegt. Dieser Annahme liegen fiktive, unrealistische Berechnungen zu Grunde. Ausgegangen wird dabei von einer viel zu hohen Zahl wöchentlich möglicher Therapiestunden, die bei den zusätzlich anfallenden Arbeiten wie beispielsweise dem Schreiben von Berichten, dem Dokumentieren, der Praxisorganisation usw. nicht realistisch bzw. nicht möglich ist. Die Krankenkassen gehen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden von 36 möglichen Therapiestunden aus ‒ als realistisch sehen psychotherapeutische Fachverbände 25 Therapiestunden an. Den Berechnungen der Einnahmen von Psychotherapeut*innen liegt somit ein theoretisches Szenario zu Grunde, das es schlicht nicht gibt. Als Vergleichsdaten werden reale, nicht mehr aktuelle Durchschnittseinkommen von Ärzt*innen herangezogen, die durch Weglassen von Leistungen teilweise noch weiter nach unten verzerrt werden. Legt man fairere Berechnungen, basierend auf realen Einkommensdaten zu Grunde, sind Psychotherapeut*innen die am schlechtesten vergütete Fachärzt*innengruppe. Die hohen Ausbildungskosten für Psychotherapeut*innen, die meist mehrere zehntausend Euro betragen, sind hier noch gar nicht in die Überlegungen miteinbezogen.
Es stimmt, dass die Löhne von Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren angestiegen sind, teilweise stärker als die von anderen Ärzt*innengruppen. Dieser Anstieg ist jedoch, neben der Reaktion auf Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten, lediglich eine Anpassung der jahrelang noch stärker ausgeprägten Unterbezahlung im Vergleich zu anderen akademischen Gesundheitsberufen. Die Krankenkassen scheinen gezielt ein falsches Bild von „reichen“ Therapeut*innen zeichnen zu wollen, das nicht der Realität entspricht.
Was sind die Folgen der Kürzung?
Die absehbaren kurzfristigen und langfristigen Folgen der Kürzung sind vielfältig. Der wirtschaftliche Druck auf Psychotherapeut*innen, die meist verschuldet durch die selbst finanzierte Ausbildung und den Kauf eines Kassensitzes in die Selbstständigkeit starten, wird stark ansteigen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung.
Um das finanzielle Überleben ihrer Praxis zu sichern, wird vielen Therapeut*innen nichts anderes übrig bleiben, als weniger Therapiestunden für gesetzlich krankenversicherte Menschen zur Verfügung zu stellen und stattdessen mehr Privatversicherte und Selbstzahler*innen aufzunehmen. Dies wird die bereits bestehende Ungleichheit im Gesundheitssystem weiter verstärken. Vor allem für gesetzlich Versicherte und Menschen mit geringem Einkommen wird somit der Zugang zu ambulanter Psychotherapie deutlich schwerer, mit weniger freien Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Psychotherapie wird im schlimmsten Fall zu einem Luxusgut, dass nur noch für wenige Menschen einfach zugänglich ist. Dass gerade armutsbetroffenen Menschen der Weg zu Psychotherapie erschwert wird, ist besonders fatal, da Armut einen Risikofaktor für viele psychische Leiden darstellt. Gerade dort, wo Psychotherapie also am dringendsten benötigt wird, wird sie in Zukunft wohl noch weniger verfügbar sein.
Die Lohnkürzungen werten den Beruf Psychotherapeut*in ab. In Zukunft könnten sich weniger Menschen dafür entscheiden, den langen Weg über Studium und anschließender Aus- und Weiterbildung auf sich zu nehmen, der sowieso schon mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Langfristig führt dies zu einem Mangel an Psychotherapeut*innen und somit verschärft sich die ohnehin schon angespannte ambulante psychotherapeutische Versorgungslage weiter.
Wird Menschen mit psychischem Leid der Weg zu psychotherapeutischer Hilfe erschwert, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Chronifizierung. Statt einer ambulanten Psychotherapie werden mehr Menschen einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt zur Akutbehandlung in Anspruch nehmen müssen, der oft um ein Vielfaches teurer ist als eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Es droht eine Überlastung der schon jetzt ausgelasteten psychiatrischen und psychosomatischen Stationen der Krankenhäuser und langfristig eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des Gesundheitssystems.
Den hohen Kosten, die dem gesamten Versorgungssystem von Menschen mit psychischem Leid drohen, stehen verschwindend geringe Einsparungen von schätzungsweise 0,05 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, bei denen ambulante Psychotherapie sowieso lediglich 1,1 Prozent der Gesamtausgaben ausmacht.
Gespart wird hier zu Lasten einer ganzen Berufsgruppe, die im Vergleich zu anderen Fachärzt*innen sowieso schon am wenigsten verdient und zu Lasten von Menschen mit psychischen Leiden, die meist besonders verletzlich und von einer raschen und einfach zugänglichen Versorgung abhängig sind.
Gesellschaftliche Dimension
Neben der Abwertung der Leistungen von Psychotherapeut*innen, dem Entzug potienziell überlebenswichtiger finanzieller Mittel für eine ganze Berufsgruppe und der daraus resultierenden Beschränkung der Hilfe für Menschen in Not sendet die Kürzung finanzieller Mittel für Psychotherapie auch ein fatales Signal an die Gesellschaft.
Es findet eine Abwertung psychischen Leids statt, welches ohnehin über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg mit Vorurteilen belegt, stigmatisiert und tabuisiert wurde und immer noch wird. Eine Aussage des ehemaligen CDU-Gesundheitspolitikers Josef Hecken, der zwar an den aktuellen Lohnkürzungen nicht direkt beteiligt war, der aber als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses unter anderem großen Einfluss darauf hat, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, unterstreicht diese Herabsetzung und Verharmlosung psychischen Leidens. In einer Sitzung des Spitzenverbandes gesetzlicher Krankenkassen sagte Josef Hecken 2013, nicht jeder Mensch brauche einen Psychotherapeuten, eine Flasche Bier tue es manchmal auch. Diese Aussage, die er im Nachhinein als „unglücklich weil missverständlich“ bezeichnete, liegt nun schon einige Jahre zurück, betrachtet man die neuesten Entwicklungen, scheinen derartige Sichtweisen bei Entscheidungsträger*innen im Gesundheitssystem über den Nutzen von Psychotherapie zumindest nicht allzu fern.
Die Kürzung zeigt auch, wie wenig von den Krankenkassen und der Politik auf den offensichtlichen Hilfebedarf der Menschen eingegangen wird. Statistiken zeigen eine seit Jahren steigende Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie. In Zeiten zunehmender psychischer Belastungen wie der Covid-19-Pandemie, geopolitischen Krisen und dem Klimawandel, um nur einige zu nennen, ist diese Entwicklung nicht sonderlich überraschend. Dem gegenüber stehen zu wenige Kassensitze um den Hilfebedarf zu decken. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz liegt bei knapp fünf Monaten. Es scheint absurd, dass trotz der angespannten Versorgungslage gerade im Bereich der psychischen Gesundheit gespart wird, anstatt den Zahlen gerecht zu werden und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiter auszubauen und zu unterstützen.
Bei der Psychotherapie wird in einem Berufsfeld gespart, das nicht den Ansprüchen des Wirtschaftssystems nach Effizienz und Schnelligkeit zu genügen scheint. Dementsprechend bemängelte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, dass es trotz einer steigenden Zahl von Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren keine Verkürzung der Wartezeiten gibt. Außen vor gelassen wird dabei der gleichzeitig mindestens genauso schnell gestiegene Bedarf an Psychotherapie, welcher die Wartezeiten auf einem konstant hohen Niveau hält. Es ist nicht möglich, eine Therapiestunde abzukürzen oder Therapiestunden parallel zu erbringen. Psychotherapie betont in besonderem Maße das sich Zeit nehmen und Einlassen auf einen anderen Menschen, was im Effizienzdenken des Gesundheitssystems kaum noch einen Platz zu finden scheint. Genau diese Zeit, die Therapeut*innen mit ihren Patient*innen verbringen, ist den gesetzlichen Krankenversicherungen nun weniger wert.
Die Kürzungen treffen außerdem eine Berufsgruppe mit einem der höchsten Frauenanteile im Gesundheitswesen. Knapp 80 Prozent der Psychotherapeut*innen sind Frauen. Im Vergleich zu anderen Fachärzt*innengruppen macht dies den höchsten Frauenanteil, bei gleichzeitig der geringsten Vergütung aus, welche jetzt noch einmal herabgesetzt wird. Die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit setzt sich auch durch diese Kürzung weiter fort.
Es bildet sich Widerstand
Der Verdacht liegt nahe, dass die Krankenkassen die Kürzung gerade bei Psychotherapeut*innen vorgenommen haben, da diese als Berufsgruppe mit schwacher Lobby, von welcher wenig Protest gegen die Kürzungen zu erwarten war, gesehen wurde. Und tatsächlich haben sich die Berufsverbände der Psychotherapeut*innen im Vorfeld der angedrohten Kürzung wohl zu wenig dagegen gewehrt. Dem Generieren von Aufmerksamkeit wurde ruhige Zurückhaltung vorgezogen. Dies ändert sich gerade – es formiert sich Widerstand aus den Reihen der Psychotherapeut*innen und der Gesellschaft. Seit dem Beschluss des Bewertungsausschusses fanden bundesweit schon ungefähr 40 Demonstrationen statt, zuletzt an einem bundesweiten Protesttag am 15. April. Weitere Demos sind geplant. Eine Petition bei der Plattform change.org mit dem Titel „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt“ wurde schon über eine halbe Million Mal unterschrieben. Eine Bundestagspetition wurde eingereicht, ist aber noch nicht zum Unterschreiben freigegeben.
Wie kann ich unterstützen?
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Kürzung der Vergütung ambulanter Psychotherapie rückgängig zu machen, ist bereits angestoßen: Darauf aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass psychisches Wohlbefinden uns alle betrifft. Um Druck auf die Krankenkassen und die Politik auszuüben ist es wichtig, zusammen laut zu sein, auf die weiter stattfindenden Demos zu gehen und die Petitionen zu unterschreiben. Damit wir nicht bald in einem System leben, in dem psychisches Wohlbefinden einigen Wenigen vorbehalten bleibt und Psychotherapie zum Luxusgut wird.

