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Bildung? More like: Kadernachwuchs

AfD-Wahlprogramm kurzgefasst - Teil 1

Am 06. September findet hier in Sachsen-Anhalt die nächste Landtagswahl statt. Die Prognosen zeigen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die AfD hier zum ersten Mal ein Ergebnis einholt, das es ihr ermöglichen würde, eine Regierung zu stellen. Wir als AkJ wollen die letzten Wochen vor der Wahl daher nutzen, um in Artikeln uns jeweils einen Teil des Regierungsprogramms der AfD vorzunehmen, kritisch zu beleuchten und aufzuzeigen, dass die Partei und ihre Vorstellungen für Sachsen-Anhalt gefährlich und verfassungswidrig sind. An alle, die in Sachsen-Anhalt gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sind: Geht am 06.09. wählen!

Info

Diese Texte sind Teil einer wöchentlich auf Instagram (@akjhalle) erscheinenden Veröffentlichung des AkJ Halle im Vorfeld zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06. September 2026.

Bildung und Kinderrechte

Im ersten große Themenkomplex widmen wir uns den Bereichen Bildung und Kinderrechte. Dafür haben wir uns aus den vielen Forderungen im Wahlprogramm der AfD zu diesem Thema drei rausgesucht, die besonders hervorstachen und die wir einmal erläutern wollen.

Nr. 1: Strikte politische Neutralität für Lehrkräfte, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen

Die AfD fordert in ihrem sogenannten „Regierungsentwurf“, dass Lehrkräfte sich strikt neutral zu verhalten haben [Regierungsentwurf Rn, 1664 ff.] und erweitert das in den Rn. 404-408 auch auf Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen. Während Lehrkräfte in staatlichen Schulen auch schon heute zu parteipolitischer Neutralität und religiöser Neutralität verpflichtet sind, kann von ihnen darüber hinaus nicht eine grundsätzliche Neutralität gefordert werden. Lehrkräfte sind – so wie alle anderen Menschen auch – Grundrechtsträger und haben damit auch das Recht auf Meinungsfreiheit, durch Art. 5 GG geschützt. Dass Lehrkräfte sich „neutral“ zu verhalten haben, wird oft missverstanden und dahingehend ausgelegt, dass Lehrkräfte sich gar nicht äußern dürfen oder vorsichtig sein müssen, was sie sagen.

Das stimmt so aber nicht. Lehrkräfte sind verpflichtet, Schüler*innen demokratische Werte wie Menschenrechte und Toleranz zu vermitteln, sind also gerade nicht politisch neutral. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat einen schönen Übersichtsartikel geschrieben, in dem sie das nochmal näher erläutern. Der Irrglaube der vermeintlichen Neutralität von Lehrkräften kommt oft vom „Beutelsbacher Konsens“, ein Minimalkonsens für den Politikunterricht aus den 1970er Jahren, der aber nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden darf, sondern drei didaktische Prinzipien politischer Bildung formuliert, die die Schüler*innen zu politischer Teilhabe befähigen sollen [siehe wieder GEW Artikel]. Politische Neutralität von Lehrkräften ist also zum einen nicht mit ihrem Lehrauftrag und zum anderen nicht ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar.

Nr. 2: Schulpflicht abschaffen, Elternrechte stärken

Die AfD will außerdem die Schulpflicht abschaffen und mit einer „Bildungspflicht“ ersetzen [Regierungsentwurf, Rn. 2067 ff.]. Die Schulpflicht ist in ganz Deutschland durch die Landesverfassungen geschützt, auch in Sachsen-Anhalt in Art. 25 II Landesverfassung. Dabei ist Schule mehr als nur ein Ort der Bildung. Die Schulpflicht dient auch der Förderung und Integration in die Gesellschaft und der Umsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags [Bundesverwaltungsgerichtsurteil, BVerwGE 147, 362]. Der stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrats Sachsen-Anhalt sagt zu der geplanten Abschaffung, dass diese in der Praxis zu Ungleichheit, Isolation und Qualitätsverlust führen werde. Wenn man, wie die AfD hier fordert, „Hausunterricht als Elternrecht“ begreifen will, müssten striktere Vorgaben und Kontrollen eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass der Unterricht und die erlernten Kompetenzen zuhause gleichwertig mit denen in der Schule vermittelt werden.

Hand in Hand mit der Abschaffung der Schulpflicht kommt die vermeintliche Forderung, Elternrechte schützen und stärken zu wollen. Dabei sind Elternrechte schon durch Art. 11 Abs. 2 Landesverfassung geschützt. Die Ergänzung, die die AfD vorschlägt, dient dabei nicht wirklich der Stärkung von Elternrechten, sondern der Instrumentalisierung von Elternrechten, um staatliche Einflüsse auf die Kinder zu verhindern und dadurch eigene Werte und Vorstellungen ungehindert und unhinterfragt weitergeben zu können. Es geht also gerade nicht darum, Eltern oder Kinder zu schützen.

Nr. 3: Getrennter Unterricht statt Integration

Die AfD fordert die Abschaffung von Integrationsklassen [Regierungsentwurf Rn, 1780 ff.], die separate Schulung von Kindern mit Förderbedarf und Behinderung [ebd.] und die Einführung von Sonderklassen für Geflüchtete [Regierungsentwurf, Rn. 2135 ff.]. Die Integration ist Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrags und durch das Grundgesetz, die Landesverfassung und dem Völkerrecht geschützt. Sie einfach so abzuschaffen, ist also nicht mit den Wertungen dieser Rechtsordnung vereinbar. Das Gleiche gilt für Kinder mit Förderbedarf und Behinderung. Jedes Kind, unabhängig von seinen Benachteiligungen und Förderbedarfen, hat ein Recht auf Teilhabe. Das stellt auch die UN-Behindertenrechtskonvention klar, die Deutschland unterschrieben hat.

Für die Sonderklassen für Geflüchtete ist außerdem anzumerken, dass diese gegen Unionsrecht und die Kinderrechtskonvention verstoßen, wie Prof. Winfried Kluth im Interview mit dem MDR anmerkt. Es geht bei Bildung um das einzelne Kind und dessen Entwicklungspotential, unabhängig von Abstammung.

Fazit

Die von uns ausgewählten Punkte sind nicht die einzigen, die die AfD im Bezug auf Bildung und Kinderrechte in Sachsen-Anhalt plant. Sie will unter anderem das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ abschaffen, will in Schulen zum gemeinsamen Singen der Nationalhymne verpflichten, die Strafmündigkeit auf 12 absenken und noch einiges mehr. Auf dieses Themengebiet bezogen kam am 31. Juli ein tolles Interview von Correctiv heraus, in dem zwei Rechtsexperten zu diesen Themen nochmal ausführlicher befragt wurden.

Statt echte Probleme wie Lehrkräftemangel oder fehlende Infrastruktur und Geld zu bewältigen, zeigt das Programm der AfD, dass ihnen an Kinderrechten und Bildung nur so lange etwas liegt, wie sie diese für eigene Zwecke nutzen können. Kinder und Jugendliche sind für sie keine Individuen, sondern Objekte, die an den Schulen im Sinne der Regierung geformt werden sollen.

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